Freiwillige Erhöhung des KV Mindestlohns - Vorwegnahmevereinbarung abschließen
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Momentan ist beim Kollektivvertrag der Fahrradboten ein Abschluss nicht absehbar. Für den Fall, dass eine freiwillige Erhöhung des KV-Mindestlohns vorab gewollt ist, empfehlen wir eine Vorwegnahmevereinbarung abzuschließen, um Doppelerhöhungen (freiwillige und KV-Erhöhung) zu vermeiden.
Vor Auszahlung einer solchen freiwilligen Lohn- und Gehaltserhöhung ist es daher unbedingt notwendig eine schriftliche Anrechnungsvereinbarung (Vorwegnahmevereinbarung) mit allen einzelnen Arbeitnehmenden abzuschließen.
Diese Vereinbarung könnte wie folgt aussehen:
Es wird vereinbart, dass die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer ab […] eine freiwillige Erhöhung ihres/seines KV-Mindestlohns um […] erhält. Diese Erhöhung stellt eine Vorwegnahme der nächsten kollektivvertraglichen Erhöhungen der KV-Mindestlöhne dar. Es wird daher vereinbart, dass diese freiwillige Erhöhung auf eine der nachfolgenden kollektivvertraglichen Erhöhungen (maximal drei) voll angerechnet wird.
Ich stimme dieser Vereinbarung ausdrücklich zu
[Unterschrift Arbeitnehmer:in]
Hinweis auf Vorwegnahmevereinbarung Rechtliches von Lexis 360 Auskunft Kommentar Schrank