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Güterbeförderungsgewerbe, Fachgruppe

Freiwillige Erhöhung des KV Mindestlohns - Vorwegnahmevereinbarung abschließen

Lesedauer: 1 Minute

05.02.2024

Momentan ist beim Kollektivvertrag der Fahrradboten ein Abschluss nicht absehbar. Für den Fall, dass eine freiwillige Erhöhung des KV-Mindestlohns vorab gewollt ist, empfehlen wir eine Vorwegnahmevereinbarung abzuschließen, um Doppelerhöhungen (freiwillige und KV-Erhöhung) zu vermeiden. 

Vor Auszahlung einer solchen freiwilligen Lohn- und Gehaltserhöhung ist es daher unbedingt notwendig eine schriftliche Anrechnungsvereinbarung (Vorwegnahmevereinbarung) mit allen einzelnen Arbeitnehmenden abzuschließen.  

Diese Vereinbarung könnte wie folgt aussehen: 

Es wird vereinbart, dass die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer ab […] eine freiwillige Erhöhung ihres/seines KV-Mindestlohns um […] erhält. Diese Erhöhung stellt eine Vorwegnahme der nächsten kollektivvertraglichen Erhöhungen der KV-Mindestlöhne dar. Es wird daher vereinbart, dass diese freiwillige Erhöhung auf eine der nachfolgenden kollektivvertraglichen Erhöhungen (maximal drei) voll angerechnet wird. 

Ich stimme dieser Vereinbarung ausdrücklich zu 

[Unterschrift Arbeitnehmer:in] 

Hinweis auf Vorwegnahmevereinbarung  Rechtliches von Lexis 360 Auskunft Kommentar Schrank
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