Datenschutzgrundverordnung - was ist zu tun?
Nutzen Sie das Servicepaket speziell für das Personenbeförderungsgewerbe!
Lesedauer: 2 Minuten
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist am 25. Mai 2018 in Kraft getreten und gilt für alle Unternehmen, die Daten von natürlichen Personen verarbeiten (beispielsweise Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten). Auch Ihre Datenanwendungen müssen an die neue Rechtslage angepasst werden.
Zum Überblick zum Datenschutz in ÖsterreichBranchenspezifisches Datenschutz-Komplettpaket
Dazu wurde von Rechtsanwalt Dr. Peter Burgstaller ein Datenschutz-Komplettpaket abgestimmt auf die Personenbeförderungsbranche mit Checklisten, Musterformularen und Vorlagen erstellt. Die Nutzungsrechte am Servicepaket stellen wir steirischen Personenbeförderungsunternehmen kostenlos zur Verfügung.
Für den Download der Dokumente loggen Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten ein. Für Fragen zur Anmeldung steht Ihnen die kostenlose WKO-Serviceline unter 0800 221 221 (Mo bis Fr, 8 bis 20 Uhr, Sa 8 bis 12 Uhr) oder per E-Mail an benutzerverwaltung@wko.at gerne zur Verfügung.
Video-Aufzeichnung Infoveranstaltung DSGVO
Am 22. Juni hat dazu in Graz eine branchenspezifische Informationsveranstaltung stattgefunden, in der Dr. Burgstaller das Datenschutz-Komplettpaket vorgestellt und die konkreten Schritte erläutert hat. Ein Video der oberösterreichischen Informationsveranstaltung ist auf YouTube verfügbar.
WKO Oberösterreich, Informationsveranstaltung und Servicepaket
Beförderungsgewerbe mit PKW, Vortrag Dr. Peter Burgstaller
Beginn Minute 2:15, Gesamtdauer 2:04:35
Leitfaden
1. Anleitung
Bitte lesen Sie zuerst die Anleitung durch, die sehr kompakt die Schritte beschreibt, die von Ihrer Seite zu erfüllen sind.
2. Datenverarbeitungsverzeichnis
Im zweiten Schritt ist das Datenverarbeitungsverzeichnis auszufüllen, das in allen wichtigen Punkten maßgeschneidert für Sie vorbereitet und vorausgefüllt wurde.
Das Verzeichnis kann von Ihnen bearbeitet werden, streichen Sie also alle Bereiche, die in Ihrem Unternehmen nicht zum Tragen kommen, von vornherein weg (z.B. Videoüberwachung, sofern in Ihrem Unternehmen keine erfolgt, oder Abwicklung von Reiseleistungen, wenn solche nicht durchgeführt werden) und befüllen Sie die restlichen Unterpunkte. Jedenfalls werden die Unterpunkte Kunden-/Lieferanten-verwaltung und Personalverwaltung und Bewerbermanagement auszufüllen sein. Achten Sie darauf, dass der Bereich Wiederherstellung in allen Punkten entsprechend angekreuzt ist.
3. Datenschutzerklärung
Das Verarbeitungsverzeichnis ist jedenfalls zu befüllen, ebenso die Datenschutzerklärung, die Sie idealerweise auf Ihrer Homepage einbauen.
Wenn Sie über keine Homepage verfügen, ist die Datenschutzerklärung im Geschäftslokal/Büro aufzulegen. Wir empfehlen, dass Sie bei Ihrer Mailsignatur darauf hinweisen, wo Kunden ihre Datenschutzerklärung finden können.
Regelmäßige Kontrolle Verarbeitungsverzeichnis/Datenschutzerklärung
Das Ausfüllen der Datenschutzerklärung sowie des Verarbeitungsverzeichnisses ist einmalig zu erledigen und nur dann zu ergänzen, wenn Sie eventuell Ihr Geschäftsfeld erweitern. Wir empfehlen jedoch eine jährliche Durchsicht und neuerliches Abspeichern.
Verjährungsfristen
Die Anhangliste, die auf Verjährungsfristen (solange müssen Sie Dokumente aufbewahren) verweist, wird regelmäßig durch die WKO gewartet.
Sollten hier Änderungen eintreten, werden wir Ihnen aktuell eine neue Liste zusenden, die Sie in diesem Fall einfach in Ihrem Anhang austauschen.
Wir haben uns bemüht, Ihnen so einfach wie möglich auszufüllende Dokumente bereit- und zusammenzustellen, mit denen Sie sämtliche Bestimmungen der DSGVO erfüllen.
Stand: 11.07.2018