Durchführung von Krankenbeförderungen durch Taxiunternehmen
Gesamtverträge zur Krankenbeförderung mit Taxifahrzeugen
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Gesamtvertrag mit ÖGK, BVAEB und KFA Graz
Seit 1. Jänner 2024 besteht mit der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) ein bundeseinheitlicher Gesamtvertrag (ausgenommen Wien) zur Durchführung von Krankenbeförderungen (ohne sanitätsdienstliche Versorgung) mit Taxifahrzeugen, dem auch die BVAEB und die Krankenfürsorgeanstalt der Stadt Graz beigetreten sind.
Mit der Verlagerung von Krankenbeförderungen, bei denen aufgrund des Gesundheitszustandes des Versicherten keine sanitätsdienstliche Betreuung notwendig ist, wird eine zweckmäßige Versorgung im Transportbereich für die Anspruchsberechtigten bei gleichzeitiger Entlastung der Blaulichtorganisationen erreicht. Damit kann der bestmögliche Einsatz vorhandener Finanzmittel und eine wohnortnahe Versorgung der Versicherten sichergestellt werden.
Gesamtvertrag mit der SVS
Mit 1. Jänner 2025 wurde auch mit der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) ein Gesamtvertrag zu Krankenbeförderungen mit Taxis abgeschlossen, der im Wesentlichem dem Gesamtvertrag mit der ÖGK entspricht. Damit wird auch für diesen Sozialversicherungsträger der Grundstein für ein qualitätsgesichertes, nachhaltiges und auf ökonomischen Grundsätzen basierendes Krankenbeförderungswesen geschaffen.
Hier finden Sie Details zu Tarifen, Voraussetzungen, Konditionen und Rahmenbedingungen
ÖGK, BVAEB und KFA Graz
Downloads und Weblinks
- Gesamtvertrag zur Durchführung von Krankenbeförderungen mit Taxifahrzeugen
- Taxi-News zu Tarifen ab 1. Jänner 2025 und Informationen zur elektronischen/papierlosen Abrechnung
- Tarifvereinbarung ab 1. Jänner 2025
- Tarifvereinbarung ab 1.Jänner 2024
- ÖGK-Infoblatt "Krankenbeförderungen seit 1. Jänner 2024"
- Folder Krankentransporte von Gesundheitsfonds Steiermark & ÖGK
- Begleitschreiben zum Folder an Ärzte und Krankenhäuser
- Datenblatt für neue Vertragspartner
- Vertragspartnerliste ÖGK
- Distanzanzeiger der österreichischen Sozialversicherung
- Leitfaden zur Verwendung des Distanzanzeigers
- Anbieter von Softwareprogrammen zur Abrechnung von Krankenbeförderungen
SVS
Downloads & Weblinks
- Taxi-News zu neuem SVS-Gesamtvertrag mit 1. Jänner 2025
- Taxi-News zur elektronischen/papierlosen Abrechnung vom 27. Jänner 2025
- Gesamtvertragliche Vereinbarung
- Tarifvereinbarung ab 1. Jänner 2025
- Infoblatt der SVS zu Krankenbeförderungen ab 1. Jänner 2025
- Datenblatt für neue Vertragspartner
- Distanzanzeiger der österreichischen Sozialversicherung
- Leitfaden zur Verwendung des Distanzanzeigers
- Anbieter von Softwareprogrammen zur Abrechnung von Krankenbeförderungen
Ansprechpartner
Fachgruppe für die Beförderungsgewerbe mit Pkw
Mag. Peter Lackner
Telefon: +43 (316) 601-614
E-Mail: befoerderung.pkw@wkstmk.at
Österreichische Gesundheitskasse (zentrale Ansprechstelle)
E-Mail: vm2-krankenbefoerderung@oegk.at
Hotline +43 50 766 – 502271
Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen
Rückfragen zu vertraglichen Angelegenheiten
Telefon: +43 (50) 808-90297
E-Mail: vertragspartnermanagement@svs.at
Rückfragen zur Abrechnung
Telefon: +43 (50) 808-205
E-Mail: gda@svs.at