Ein kleiner, blauer Koffer mit Rollen und ausgefahrenem Griff steht neben einem metallenen Geländer auf Fliesen in einem hellen Gang
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Reisebüros, Fachgruppe

FTI Insolvenz, DRSF beginnt Rückerstattungsprozess

Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) hat den Rückerstattungsprozess gestartet. Betroffene werden direkt kontaktiert, um die notwendigen Unterlagen über ein Onlineportal einzureichen. Auch an Reisebüros können Erstattungsansprüche unter Einhaltung von Vorgaben abgetreten werden.

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22.08.2024

Der DRSF hat vor kurzem den Rückerstattungsprozess begonnen und hält dazu folgendes fest:

Der DRSF möchte allen anspruchsberechtigten Verbrauchern schnell den gezahlten Reisepreis erstatten (vgl. § 651r Absatz 1 Satz 1 BGB). Vor allem aber wollen wir gewährleisten, dass die Erstattung für alle Beteiligten gesetzeskonform und vollständig vonstatten geht. Von einem großen Teil der Pauschalreisekunden von FTI und BigXtra liegen die dazu erforderlichen Informationen für eine Rückerstattung vor. Diese Personengruppe wird aktuell vom DRSF kontaktiert, um den Erstattungsprozess starten zu können. Der Erstattungsantrag kann anschließend über ein Online-Portal gestellt werden.

Alle weiteren Pauschalreisekunden von FTI und BigXtra erhalten demnächst die Möglichkeit, zunächst einen Antrag auf Aufnahme in den Erstattungsprozess zu stellen. Diese Personen werden dafür vom DRSF zunächst auf dem Postweg kontaktiert, um anschließend ihren Aufnahmeantrag ganz einfach auf dem Online-Portal des DRSF stellen zu können. (Die nächsten Schritte im Erstattungsprozess – Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH (drsf.reise)

Für den Erstattungsprozess werden folgende Unterlagen benötigt: 

  • Sicherungsschein des DRSF
  • Buchungsbestätigung
  • Nachweise erfolgter Zahlungen
  • Ggf. Vollmachtserklärung von Mitreisenden

Diese Unterlagen müssen erfasst oder hochgeladen werden. Wenn dies erfolgt ist, überprüft der DRSF die Angaben und bereitet die Erstattungszahlung vor.

Weitere FAQ

Möglichkeit der Anspruchsabtretung

Da in Österreich bekanntlich das Agenturinkasso überwiegt, hat der Fachverband Kontakt mit dem DRSF aufgenommen, um eine unkomplizierte und unbürokratische Einreichmöglichkeit für österreichische Reisebüros und ihre Kunden zu schaffen. Leider hat der DRSF unsere Vorschläge nicht aufgegriffen.

Reisebüros können sich dennoch Ansprüche ihrer Kunden auf Rückerstattung abtreten lassen. Der DRSF stellt jedoch strenge Anforderungen an Abtretungen bzw. an Abtretungserklärungen.

Der Fachverband hat nach besten Wissen und Gewissen ein Muster für eine Abtretungserklärung entsprechend den Vorgaben des DRSF erstellt (siehe Beilage). Eine "Freigabe" unseres Musters durch den DRSF erfolgte hingegen trotz mehrfacher Nachfrage nicht.

Zusätzlich zur Abtretungserklärung benötigt das Reisebüro:

  • Reisebuchungsunterlagen
  • Zahlungsnachweise
  • Reisesicherungsschein
  • Kopie des Personalausweises/Reisepasses

Darüber hinaus erhält das Reisebüro die Zahlung durch den DRSF nur, wenn es sich verpflichtet, den DRSF im Falle einer weiteren Inanspruchnahme des Abtretungserklärers (=Reisende:r) oder eines weiteren Abtretungsempfängers auf Erstattung auf erstes Anfordern freizustellen.

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