Thomas Cook Insolvenz
Erste Informationen für die österreichische Hotellerie
Lesedauer: 6 Minuten
Letztes Update: 27.11.2019
Mit 23.9.2019 wurde es offiziell: Der britische Reiseveranstalter Thomas Cook Group plc hat Insolvenz angemeldet. Nach zahlreichen Gesprächen, Recherchen und Kontakten zu den Außenwirtschaftscentern der Wirtschaftskammer Österreich in Großbritannien, der Schweiz und Deutschland, kann der Fachverband Hotellerie zum derzeitigem Zeitpunkt folgende Informationen bereitstellen.
- Vertrag checken
- Vertrag mit Thomas Cook International AG (Schweiz) – Informationen zum Konkurs
- Weitere Gesellschaften die bereits Insolvenz angemeldet haben - Ansprechpartner
- Umgang mit Gästen
1. Vertrag checken
Überprüfen Sie mit welcher der Thomas Cook Gesellschaften Sie einen Vertrag abgeschlossen haben. Untenstehend finden Sie jene Gesellschaften die bereits Insolvenz angemeldet haben und die entsprechenden Ansprechpartner.
2. Vertrag mit Thomas Cook International AG (Schweiz) – Informationen zum Konkurs
Viele Österreichische Hotels haben, unserem derzeitigen Informationsstand nach, Verträge mit der schweizerischen Gesellschaft Thomas Cook International AG abgeschlossen.
In den - dem Fachverband Hotellerie - bekannten Verträgen wurde stets als maßgebliches Vertragsrecht das Recht der Bundesrepublik Deutschland festgelegt. Überprüfen Sie hierzu die vereinbarten AGBs.
2.1. Thomas Cook International AG
Auf der Seite des schweizerischen Handelsamtsblatts – http://www.shab.ch - ist nun ersichtlich, dass über die Thomas Cook International AG mit Wirkung ab dem 01.10.2019, 15.00 Uhr, der Konkurs eröffnet wurde.
Nach dem schweizerischen Konkursrecht werden Forderungen, die keine Geldzahlung zum Gegenstand haben, in Geldforderungen von entsprechendem Wert umgewandelt.
Zu beachten ist, dass der Konkursverwalter die Möglichkeit hat, in den Hotelvertrag einzutreten und anstelle der Thomas Cook International AG zu erfüllen.
"Die Konkursverwaltung (d.h. das Konkursamt Höfe, vertreten durch die Anwaltskanzlei Baur Hürlimann AG, Zürich als Hilfsperson – vgl. https://www.notariat-hoefe.ch/Dienstleistungen/Thomas-Cook-International-AG) der Thomas Cook International AG hat der Wirtschaftskammer allerdings auf Anfrage mitgeteilt, dass «nicht nur alle Buchungen bis 31. Dezember 2019 annulliert sind, sondern dass auch die Konkursverwaltung der Thomas Cook International AG ..[..].. nicht in die entsprechenden Verträge eintritt (vgl. Art. 211 Abs. 2 SchKG). Die betroffenen Hoteliers können daher über die entsprechenden Kontingente verfügen.“
Update 25.11.2019
Seit Freitag 22.11.2019 steht nun auch fest, dass die Konkursverwaltung nicht in die Vertragsverhältnisse mit den Partnern der Thomas Cook International AG in Liquidation eintritt. Das betrifft nun auch die Buchungen für den Zeitraum ab 1. Januar 2020.
Hotels können somit über die entsprechenden Buchungen frei verfügen.
2.2. Update 16.10: Offene Forderungen – Thomas Cook International AG
Das Konkursamt Höfe wurde mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt. Für die Abwicklung des Konkursverfahrens hat das Konkursamt Höfe die Anwaltskanzlei
Dr. Daniel Hunkeler
Rechtsanwalt, LL.M.
Attorney at law
Partner
BAUR HÜRLIMANN AG
RECHTSANWÄLTE - ATTORNEYS-AT-LAW
Bahnhofplatz 9 | Postfach 1175
8021 Zürich 1
Schweiz
T +41 44 218 77 77
F +41 44 218 77 70
E Daniel.Hunkeler@bhlaw.ch
W www.bhlaw.ch
als Hilfsperson beigezogen. Mandatsleiter ist Dr. Daniel Hunkeler. Die Gläubiger werden zu gegebener Zeit im Rahmen des Schuldenrufs informiert. Die öffentliche Bekanntmachung des Konkurses, verbunden mit dem Schuldenruf, wird voraussichtlich in den nächsten zwei Monaten erfolgen und im Schweizerischen Handelsamtsblatt (www.shab.ch) publiziert. Nach Veröffentlichung des Schuldenrufs sind die Gläubiger aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb Monatsfrist samt Beweismitteln bei der Konkursverwaltung per Post (Originalrechnungen und –belege) einzureichen.
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Forderung auch schon vor dem Schuldenruf anzumelden. Für die Einreichung verwenden Sie bitte das Formular. Das von Ihnen ausgefüllte Formular ist unterzeichnet auf dem Postweg inkl. Beweismittel an die Adresse der mit der Konkursabwicklung beauftragten Anwaltskanzlei BAUR HÜRLIMANN AG zu übermitteln. Für Forderungseingaben werden keine Empfangsbestätigungen ausgestellt.
Auf der Homepage des Konkursamt Höfe werden auch weitere Informationen und Neuigkeiten zum Verfahren publiziert.
3. Gesellschaften die bereits Insolvenz angemeldet haben – Ansprechpartner
3.1. Thomas Cook Austria AG
Insolvenzverwalter ist:
Mag. Dr. Günther HÖDL Rechtsanwalt
Schulerstraße 18, 1010 Wien
Tel.: 01 513 16 55, Fax: 01 513 16 55 33
E-Mail: Hoedl@anwaltsteam.at
Offene Forderungen – Thomas Cook International AG
Nach derzeitigem Informationsstand, werden einige Hotels - die mit der schweizerischen Thomas Cook International AG einen Vertrag haben - vom AKV angeschrieben, dass sie auf der Gläubigerliste von Thomas Cook Austria AG aufscheinen.
Nach Auskunft des Masseverwalters, müssen die Forderungen noch genauer geprüft werden, da er sämtliche Forderungen von Hoteliers, die durch die schweizerische Thomas Cook International AG gebucht wurden, im Insolvenzverfahren Thomas Cook Austria AG bestreiten würde. D.h. es ist hier genauer zu prüfen, aufgrund welcher Grundlage ein Hotel Forderungen gegenüber der Thomas Cook Austria AG hat.
Die gerichtliche Anmeldefrist ist mit 2.12.2019 festgelegt.
3.2. Deutsche Thomas Cook Tochter:
- Bucher Reisen & Öger Tours GmbH
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs, Goldsteinstr. 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/3487132-0, Fax: 069/3487132-99, E-Mail: Bucher.Oeger-Tours@hww.eu, bestellt worden. - Thomas Cook GmbH
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Fabio Algari, Goldsteinstr. 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/3487132-0, Fax: 069/3487132-00 bestellt worden. - Thomas Cook Touristik GmbH
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ottmar Hermann, Goldsteinstr. 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069-3487132-0, Fax: 069-3487132-99 bestellt worden.
3.3. Englische Thomas Cook Gesellschaften:
4. Umgang mit Gästen
4.1. Anreise von Gästen
Die deutschen Gesellschaften und die österreichische Thomas Cook Austria haben auf ihren Homepages http://www.thomascook.de sowie http://www.neckermann-reisen.at Infos für ihre Gäste veröffentlicht.
Demnach werden Kunden der Veranstaltermarken Thomas Cook Signature, Thomas Cook Signature Finest Selection, Neckermann Reisen, Öger Tours, Bucher Reisen und Air Marin informiert, dass eine Abreise bis einschließlich 31.10.2019 aus insolvenzrechtlichen Gründen nicht erfolgen kann.
Gäste der österreichischen Thomas Cook Austria erhalten auf der Homepage folgende Information:
„Betreffend der aufrechten Buchungen können wir in der aktuellen Situation leider nur auf unseren Abwickler, die AWP P&C S.A, verweisen, dem sämtliche Reisedaten zur Verfügung gestellt wurden. Im Moment hat die AWP P&C S.A. nur die Möglichkeit, jede Pauschalbuchung individuell zu prüfen und Auskunft zu geben ob die Reise angetreten werden kann.
Grundsätzlich gilt, dass:
- Reisen mit Abreisedatum bis 4.10.2019 nicht durchgeführt werden können.
- Zu Reisen mit Abreisedatum ab 5.10.2019 kann derzeit noch keine Auskunft gegeben werden.
Bei Einzelleistungen wie etwa Hotel Only und Flug Only Buchungen greift die Insolvenzversicherung laut Österreichischer Pauschalreiseverordnung nicht.
Es kann bei diesen Buchungen im Moment ebenfalls keine allgemeine Aussage getroffen werden ob die Reisen stattfinden oder nicht. Kunden müssen sich in diesen Fällen mit dem Leistungsträgern in Kontakt setzten.“
4.2. Gäste die während des Eintretens der Insolvenzen im Hotel nächtigen
Für Tage vor der Insolvenz, besteht die Forderung gegenüber dem Vertragspartner des Hotels. Forderungen gegenüber insolventen Gesellschaften, müssen daher im Insolvenzverfahren angemeldet werden (siehe auch Punkt 3.3.).
Für Tage nach der Insolvenz, haben laut Pressemeldungen die österreichische und die deutsche Versicherungsgesellschaft eine Kostenübernahme für jene Buchungen die über die österreichische oder deutschen Thomas Cook Gesellschaften erfolgten, auch direkt an Hotels, zugesagt.
Zum derzeitigen Zeitpunkt, konnte nicht eruiert werden, ob auch österreichischen Hotels bislang eine Kostenübernahme für Gäste seitens der Versicherungen zugesagt wurde. Sollten Sie hierzu Informationen haben, so können Sie sich gerne an den Fachverband oder die Fachgruppe Hotellerie in Ihrem Bundesland wenden.
Die Empfehlung ist daher mit jenen Gästen, die derzeit noch beherbergt werden, abzuklären welche Insolvenzsicherung beim Reisevertrag angeschlossen ist. Mit dieser Versicherung sollten das Hotel und der Gast dann direkt Kontakt aufnehmen um eine mögliche Kostenübernahme beim einzelnen Gast abzuklären.
Festzuhalten ist, dass eine Absicherung ausschließlich Pauschalreisen und sogenannte verbundene Reiseleistungen umfasst. Nicht eingeschlossen sind reine Hotelbuchungen.
Alle Angaben erfolgen trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr und basieren auf dem Wissenstand des Zeitpunkts der Veröffentlichung. Die Situation des einzelnen Betriebes bedarf einer Einzelfallbeurteilung, da die Komplexität der Konzernstruktur von Thomas Cook und unterschiedliche vertragliche Konstellationen zwischen Hotels/Reiseveranstaltern/Vermittlern etc. hier nicht abgebildet werden können.
Eine Haftung der Autoren oder des Fachverbandes Hotellerie ist ausgeschlossen.
Stand: 27.12.2019