Nahaufnahme von Plastikflaschen ohne Verschluss
© Саша Потапов | stock.adobe.com
Freizeit- und Sportbetriebe, Fachgruppe

Pfandverordnung für Einweggetränkeverpackungen veröffentlicht

Ab 1. Jänner 2025 werden alle Einweggebinge in Kunststoffflaschen und Dosen mit einem Volumen von 0,1 bis maximal 3 Liter (ausgenommen sind Milchverpackungen und Tetrapacks ) mit einem Pfand in Höhe von 25 Cent versehen.

Lesedauer: 1 Minute

29.11.2023

Das sind die wichtigsten Eckpunkte

   Umfang und Pfandhöhe

  1. Das Pfand gilt für alle Getränkearten in Einweggetränkeflaschen und -dosen (mit Ausnahme von Milch und Milchmixgetränken) mit einem Volumen zwischen 0,1 und 3 Liter.
  2. Die Pfandhöhe beträgt einheitlich 25 Cent, unabhängig vom Material oder der Größe des Gebindes.
  3. Alle Pfandgebinde sind mit einem einheitlichen Pfandsymbol gekennzeichnet. 

Rücknahmeverpflichtung

  1. Automatisierte Rücknahme: Es müssen alle bepfandeten Gebinde zurückgenommen werden.
  2. Manuelle Rücknahme: Es müssen nur Gebinde zurückgenommen werden, die den abgegebenen Gebinden, nach Packstoff und Größe entsprechen. Darüber hinaus ist nur eine dem üblichen Verkauf entsprechende Anzahl zurückzunehmen.

Beispiele: Wenn ein Unternehmen nur Getränke in 0,5l Dosen verkauft, muss auch nur 0,5l Dosen retour nehmen. Wer bei seinem Würstelstand keine Plastikflaschen verkauft, muss auch keine entgegennehmen. Begrenzt ist zudem die retournierbare Menge an Flaschen und Dosen auf handelsübliche Verhältnisse.

  • Gastgewerbebetriebe (z. B. Beherbergungsbetriebe, Restaurants, Würstelstände, Cafes, Cateringbetriebe) aus denen in der Regel keine Einweggetränkeverpackungen mitgenommen werden, müssen für Einweggetränkeverpackungen, die vor Ort bleiben, kein Pfand einheben und ausbezahlen. Es besteht auch keine Rücknahmeverpflichtung.
  • Online-Händler sind im üblichen Ausmaß rücknahmepflichtig.
  • Bei Verkauf aus Automaten muss eine Rückgabemöglichkeit in zumutbarer Entfernung zu den Verkaufsautomaten gewährleistet oder ein Ausgleichsbetrag entrichtet werden.
  • Freiwillige Rücknahme von Letztverbrauchern durch Dritte wird auch möglich sein. Die zentrale Stelle wird die Kriterien dafür festlegen und entscheiden.

Organisation und Durchführung

  1. Die Organisation des Pfandsystems erfolgt durch EINE gemeinsame zentrale Stelle, die EWP Recycling Pfand Österreich GmbH . Diese verantwortet alle Aufgaben im Zusammenhang mit dem Einwegpfand: Material-, Geld- und Datenflüsse (inklusive Registrierung).
  2. Die zentrale Stelle legt u. a. Produzenten- und Ausgleichsbeiträge zur Finanzierung des Systems fest. 

Aufwandsentschädigungen für die Rücknahme (Handling Fee)

  1. Es wird eine Handling Fee normiert, die die Kosten aller Tätigkeiten bis zur Bereitstellung/Lagerung an der Rücknahmestelle abgilt. Die Handling Fee unterscheidet zwischen manueller und automatisierter Rücknahme. Nähere Details zur Höhe etc. sind noch nicht bekannt.
  2. Die Fachverbände Hotellerie und Gastronomie der Wirtschaftskammer Österreich setzen sich mit Nachdruck dafür ein, dass die Mehrkosten und der Mehraufwand für Betriebe durch die Handling Fee abgedeckt werden.
Hier finden Sie weitere Informationen



Weitere interessante Artikel
  • bunte Social Media Logos schweben als Kreise über blauen Hintergrund
    Facebook & Instagram | Nutzen Sie diese kostenlose Werbung für Ihren Betrieb oder Ihre Branche!
    Weiterlesen