Infos für KonsumentInnen
Rechtskonforme Pass- bzw. Ausweisfotos
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Reisepass-Foto
Biometrisches Farbfoto, nicht älter als 6 Monate.
Das Lichtbild muss die Person in einer Frontalaufnahme, mit unverdeckten Augen und neutralem Gesichtsausdruck zeigen. Das Tragen von Kopfbedeckungen ist nur aus medizinischen oder religiösen Gründen zulässig.
Die Bundesinnung der Berufsfotografen hat mit der Einführung des Sicherheitsreisepasses ein spezielles Gütesiegel geschaffen, das BerufsfotografInnen auszeichnet, EU-konforme Pass- und Ausweisfotos anzufertigen.
Jene BerufsfotografInnen, die sich den Richtlinien unterwerfen und dieses Gütesiegel verwenden dürfen, verpflichten sich, EU-taugliche Fotos herzustellen. Sollte es doch einmal eine Beanstandung eines Fotos, welches von BerufsfotografInnen mit Gütesiegel hergestellt wurde, geben, so wird die Aufnahme selbstverständlich für die Konsumentin/den Konsumenten kostenlos wiederholt.
Die BerufsfotografInnen - Ihre Profis in Sachen Passfoto - erwarten Sie in ihren Studios!
Infos zum Reisepass
Alle Informationen rund um den Sicherheitspass mit Fingerabdruck finden Sie auf der Homepage des BMI.
Passausstellende Behörden
Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann im Inland – unabhängig vom Wohnsitz - bei jeder Passbehörde gestellt werden.
Hier können Sie nach passausstellenden Behörden suchen.