Neue Prüfungsverordnung in den Startlöchern
Umfassende Neuerungen und Anpassungen an aktuelle Anforderungen - Verordnung tritt mit 1. Juli 2024 in Kraft.
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Ab dem 1. Juli 2024 treten einige Veränderungen in der Welt der angehenden Versicherungsmakler in Kraft, da die Verordnung für den Prüfungsprozess vom Fachverband überarbeitet wurde. Die bestehende Versicherungsmakler-Prüfungsordnung (BPO) die seit 2004 in Kraft ist, wird nach fast zwei Jahrzehnten durch eine zeitgemäße Version ersetzt. Die Notwendigkeit dieser Überarbeitung ergibt sich aus den sich wandelnden beruflichen Anforderungen und den rechtlichen Rahmenbedingungen, die eine Anpassung erforderlich machen.
Nach internen und externen Begutachtungen wurde die Versicherungsmakler-Prüfungsordnung im Februar von der Wirtschaftskammer verabschiedet. Die modernisierte Versicherungsmakler-Prüfungsordnung orientiert sich an aktuellen gesetzlichen Vorgaben und ermöglicht eine Einordnung des Prüfungsniveaus in den Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR).
Inhaltlich wurde die Prüfung grundlegend überarbeitet, um den veränderten Anforderungen gerecht zu werden. Die Überarbeitung umfasst die Definition von Lernergebnissen, Kenntnissen, Fertigkeiten und Kompetenzen, die über das Niveau der Erstausbildung hinausgehen. Fortgeschrittene berufliche Kenntnisse, fortgeschrittene Fertigkeiten und die Nachweisbarkeit von Kompetenzen zur Leitung sind nun zentrale Elemente, die in der Prüfung gezeigt werden müssen.
Die Prüfung selbst entspricht dem NQR-Level 6, was einem Bachelor-Niveau entspricht. Ein neues schriftliches Prüfungsmodul wurde eingeführt, wodurch sowohl der schriftliche als auch der mündliche Teil erfolgreich absolviert werden müssen. Diese umfassenden Änderungen spiegeln die aktuellen Anforderungen an angehende Versicherungsmakler wider und stellen sicher, dass sie optimal auf die Herausforderungen ihres Berufs vorbereitet werden.