Grenzüberschreitende Versicherungsvermittlung: Zahlungsaufforderung aus Italien
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Die Fachgruppe wurde in den letzten Wochen von mehreren Mitgliedern kontaktiert. Diese gaben an, sie haben ein Schreiben eines italienischen Zahlungsdienstleisters erhalten, der namens der italienischen Finanzmarktaufsicht IVASS eine Gebühr für die Aufsicht von Versicherungsvermittlerinnen und Versicherungsvermittlern, die im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit ihre Tätigkeit in Italien gemeldet haben, einhebt. Auch vergangenes Jahr wurden bereits Zahlungsaufforderungen versendet. Aus den Rückmeldungen betroffener Mitglieder ist festzuhalten, dass letztes Jahr keine Eintreibungen der Forderungen erfolgt sind. Um zu einer entsprechenden Rechtsansicht zu kommen, ob die Forderungen generell zulässig sind, hat der Fachverband bereits letztes Jahr laufend Kontakt mit den österreichischen Aufsichtsbehörden gesucht, welche eine Entscheidung der Europäischen Kommission bzw. EIOPA vorantreiben. Derzeit mahlen die Mühlen aber noch sehr langsam und eine endgültige Rückmeldung steht leider aus.