
Alle Infos zur Grundumlagen-Vorschreibung
In den nächsten Tagen werden Ihnen die Vorschreibungen zugestellt. Alles, was Sie darüber wissen müssen.
Lesedauer: 1 Minute
Wie erfolgt die Zusendung der Grundumlagen-Vorschreibung?
Grundsätzlich über das digitale Postfach im Unternehmensserviceportal (USP). Die WKO Steiermark ist - wie auch Bundesbehörden und Sozialversicherungen - gesetzlich verpflichtet, die Vorschreibung an das digitale Postfach zu übermitteln. Für alle, die kein USP-Postfach haben, kommt die Grundumlagen-Vorschreibung per Post.
Wohin wendet man sich bei Fragen zum USP?
Für die Abwicklung des USP zeichnet das Finanzministerium verantwortlich. Die USP-Servicehotline ist erreichbar unter Tel. 050 233 733.
Ist eine Abmeldung von der Zustellung über das USP möglich?
Eine Abmeldung ist möglich, wenn die gesetzlichen Bedingungen dafür erfüllt sind. Details dazu unter https://bit.ly/3Km7ISG. Bis zur Abmeldung gehen Zusendungen weiterhin ausschließlich an das digitale USP-Postfach.
Wie können Grundumlagen-Dokumente sonst noch abgerufen werden?
Das ist nach Anmeldung auf wko.at jederzeit möglich. Dazu einmalig das Element „Grundumlagen eService“ auf der Startseite hinzufügen. Unter dem Punkt „Dokumentenarchiv“ stehen dann die Dokumente zum Download bereit.