Finanzdienstleister, Fachgruppe

Folgerecht

Definition Folgerechtsvergütung und Umsatzsteuer

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Das Folgerecht ist ein finanzieller Anspruch des Künstlers bei Weiterveräußerung seines Kunstwerkes durch einen Vertreter des Kunstmarktes. Weiterführende Informationen zum Folgerecht, insbesondere auch zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung,  finden Sie auf der Seite des Bundesgremiums für Juwelen-, Uhren-, Kunst-, Antiquitäten- und Briefmarkenhandel.

Stand: 12.01.2022

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