Pfuscherbekämpfung: Meldungen online möglich
Professionelle Schwarzarbeit stellt die Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft vor immer größere Probleme. Die Schattenwirtschaft boomt und verursacht volkswirtschaftlichen Schaden immensen Ausmaßes.
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Als spezieller Service für WKO-Mitglieder und auch aufgrund des gesetzlichen Auftrages der WKO bietet die Wirtschaftskammer die Möglichkeit, Verdachtsmomente bzw. Wahrnehmung von illegaler Gewerbeausübung mittels Onlineformular an die WKO zu übermitteln.
Diese ergeht an den Erhebungsdienst der WKO Steiermark, wobei völlige Verschwiegenheit und Vertraulichkeit zu den Grundprinzipien gehören. Die kompetenten Profis erheben, informieren und setzen alle möglichen Aktivitäten, um den Rechtszustand herzustellen. Mehr als 1.500 gewerberechtliche Erhebungen finden jährlich statt.
Um gegen Pfusch effektiv vorgehen zu können, werden möglichst konkrete Beweise für die illegalen Arbeiten benötigt:
- wenn möglich, Namen und Wohnanschrift des/der illegalen Erwerbstätigen
- Wo wird gearbeitet?
- Wann und seit wann wird gearbeitet?
- Beschreibung der illegalen Tätigkeit
- eventuelle Beweise (Plakate, Fotos, Angebote, Autokennzeichen, Werbeaussendungen, Website-Ausdrucke)
Je genauer die Angaben sind, desto schneller und effizienter kann eingegriffen werden. Alternativ dazu kann die unbefugte Gewerbeausübung natürlich auch bei den zuständigen Gewerbebehörden (Magistrat Graz/ jeweilige Bezirkshauptmannschaft) und der Finanzpolizei gemeldet werden.
© Volle Fahrt – Das Magazin der steirischen Frächter (Vol. 2 / 2024)