Holzindustrie, Fachgruppe
Rat der Europäischen Union: Sorgfältige Prüfung der unternehmerischen Nachhaltigkeit
Lesedauer: 1 Minute
28.05.2024
Am 24. Mai 2024 hat der Rat der Europäischen Union die Sorgfaltspflichtrichtlinie für Unternehmen förmlich angenommen. Dies ist der letzte Schritt des Entscheidungsverfahrens. Mit der Richtlinie werden Verpflichtungen für große Unternehmen in Bezug auf negative Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf die Menschenrechte und den Umweltschutz eingeführt. Sie legt auch die mit diesen Verpflichtungen verbundene Haftung fest. Die Vorschriften betreffen nicht nur die Tätigkeit der Unternehmen selbst, sondern auch die ihrer Tochtergesellschaften und ihrer Geschäftspartner entlang der Wertschöpfungskette der Unternehmen.
Weiterlesen Schreiben Europäisches Parlament