Update: Cybersicherheitsgesetzgebung NIS2 und NISG 2024
Die Cybersicherheits-RL sieht eine Umsetzung bis 17. Oktober 2024 vor. Trotz Begutachtung ist nach wie vor nicht sicher, ob sich die Beschlussfassung des Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetzes NISG rechtzeitig ausgeht.
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Mit der neuen Cybersicherheitsgesetzgebung NIS2 werden - voraussichtlich bereits ab Oktober - für viele Unternehmen bestimmter Sektoren strenge Cybersicherheitsmaßnahmen und Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen gelten.
Die Leitungsorgane (Geschäftsführung bei GmbH, Vorstand und Aufsichtsrat bei Aktiengesellschaften) haben die Einhaltung der Risikomanagementmaßnahmen sicherzustellen und zu beaufsichtigen, haften der Einrichtung für den schuldhaft verursachten Schaden und müssen an für diese spezifisch gestalteten Cybersicherheitsschulungen teilnehmen. Schulungen der FV UBIT Akademie incite finden Sie hier, Infos zu den Pflichten der Leitungsorgane und Schulungsinhalte finden Sie hier.
Dienstleister und Lieferanten von NIS2-betroffenen Unternehmen werden aufgrund der Lieferkette vertraglich entsprechende Sicherheitsnachweise erbringen müssen. Dies stellt gerade kleine Betriebe vor große Herausforderungen. Die WKÖ hat daher mit einer Expertengruppe der Cybersicherheit-Plattform (CSP) Musterdokumente zu Basissicherheitsmaßnahmen im Bereich Informationssicherheit erstellt. Mit diesen grundlegenden Maßnahmen kann bereits ein Großteil der Cyberangriffe abgewehrt werden.
Förderungen:
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