Person mit Brille im Fokus arbeitet an einem Laptop und versucht sich mit einem Passwort einzuloggen
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Sparte Handel

Urheberrecht im Internet

Auch im Internet veröffentlichte Werke sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne die Zustimmung des Werkerstellers nicht verwendet werden.

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30.05.2023

Unter den urheberrechtlichen Schutz fallen verschiedene geistige Leistungen, wie z. B. Literatur, Musik, Fotos, Filme, Videos aber auch Computerprogramme und Datenbanken. 

Auch bei der oftmals kostenlos angebotenen Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken ist Vorsicht geboten. Hierbei ist vor allem auf die jeweiligen Bedingungen zu achten unter denen diese kostenlos genutzt werden können. Eine Dokumentation z. B. mittels eines Screenshots ist empfehlenswert und erleichtert eine etwaige Beweisführung im Streitfall.

Des Weiteren ist die Urheberbezeichnung zu beachten, auch bei kostenlosen Anbietern. Der Urheber hat das Recht zu bestimmen ob und mit welcher Urheberbezeichnung das von ihm geschaffene Werk zu bezeichnen ist.
Bei einer Nicht-Bezeichnung kann es mitunter zu kostenpflichtigen Abmahnungen von Rechtsanwälten kommen. Daher ist essenziell die jeweiligen Bedingungen, speziell bei Gratisangeboten genau zu prüfen und im Zweifelsfall
einen Urheberrechtsnachweis anzufügen. 

Bei einer Abmahnung inklusive Unterlassungserklärung empfiehlt es sich diese genau durchzulesen und Kontakt mit der eigenen Rechtsberatung oder der Wirtschaftskammer aufzunehmen um die weitere Vorgehensweise abzustimmen.


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