Person mit Headset und Brillen nimmt Schluck aus weißer Tasse und sitzt vor aufgeklapptem Notebook, im Hintergrund verschwommen graue Gardine und Regale mit Pflanze in gelben Topf
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Tabaktrafikanten, Landesgremium

Wie werde ich Tabakwaren­großhändler?

Großhandel mit Tabakerzeugnissen (gem. §§ 6, 7 und 8 Tabakmonopolgesetz 96)

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Gesetzliche Grundlagen 

Eine Bewilligung zum Großhandel mit Tabakwaren wird durch das Bundesministerium für Finanzen erteilt (siehe die Rechtsvorschrift).

"Tabak" (inkl. Shisha-Tabak, Kautabak, Zigarren und Zigaretten) ist ein reglementiertes Produkt und daher nicht frei handelbar oder importierbar.

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Informationen zur Firmengründungen:
Gründer-Service der Wirtschaftskammern Österreichs

Stand: 30.07.2024