Mobiles Kartenterminalgerät, herauslaufende Langpapierrollenrechnung formt mit Gerät ein Fragezeichen
© adragan | stock.adobe.com
Tabaktrafikanten, Landesgremium

FAQs Ausschreibung und Vergabe von Tabakfachgeschäften 

Antworten auf die wichtigsten Fragen

Lesedauer: 7 Minuten

06.08.2024

Das Bundesvergabegesetz Konzessionen (BVergGKonz 2018) bildet aufgrund der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes (Ro 2019/04/0231) neben dem Tabakmonopolgesetz die Rechtsgrundlage für die Vergabe von Trafiken.

Ziel des Gesetzes ist es, mehr Transparenz zu schaffen und die Unparteilichkeit der Vergabeverfahren zu gewährleisten. Auch wenn das Bundesvergabegesetz Konzessionen primär wirtschaftliche Ziele verfolgt, können soziale Kriterien ebenfalls berücksichtigt werden.

Für die Vergabe von Tabakfachgeschäfte bedeutet das, dass es detailliertere Vorgaben für die Durchführung des Vergabeverfahrens gibt. Tabakfachgeschäfte werden künftig ausschließlich an Menschen mit Behinderungen vergeben.

Um Sie bei Fragen rund um die Trafikvergabe zu unterstützen, haben wir zu diesem Thema speziell FAQs bereitgestellt:

FAQs Trafikvergabe

Das Bundesvergabegesetz Konzessionen (BVergGKonz 2018) bildet aufgrund der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes (Ro 2019/04/0231) neben dem Tabakmonopolgesetz die Rechtsgrundlage für die Vergabe von Trafiken.

Ziel des Gesetzes ist es, mehr Transparenz zu schaffen und die Unparteilichkeit der Vergabeverfahren zu gewährleisten. Auch wenn das Bundesvergabegesetz Konzessionen primär wirtschaftliche Ziele verfolgt, können soziale Kriterien ebenfalls berücksichtigt werden.

Für die Vergabe von Trafiken bedeutet das, dass es detailliertere Vorgaben für die Durchführung des Vergabeverfahrens gibt. Tabakfachgeschäfte werden künftig ausschließlich an Menschen mit Behinderungen vergeben.

Auftraggeber und Vergabestelle ist die MVG.  

Weitere Informationen stehen Ihnen auf der Website der Monopolverwaltung GmbH (kurz "MVG") unter www.mvg.at/interessentinnen/ausschreibungen zur Verfügung.

Die Ausschreibungen von Trafiken haben nach den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes (BVergGKonz 2018) öffentlich zu erfolgen. Welche Ausschreibungen zur aktuellen Zeit verfügbar sind sowie etwaige notwendige Informationen, können Sie auf der Website der Monopolverwaltung GmbH (kurz "MVG") unter www.mvg.at/interessentinnen/ausschreibungen abrufen.

Über die online abrufbaren Informationen hinaus stehen den Bietern zudem Standortunterlagen mit Detailinformationen einschließlich eines Schätzgutachtens zur Unternehmensbewertung zur Verfügung. Hierbei gilt es allerdings zu beachten, dass diese gesondert anzufordern sind.

Die Vergabe der Trafik erfolgt im Rahmen eines einstufigen Vergabeverfahrens. Dies bedeutet, dass der Unternehmer seine Eignung nachzuweisen und gleichzeitig sein Angebot zu legen hat. Hierfür ist es notwendig, dass der Bieter ein Angebot gemäß den Vorgaben der jeweiligen Ausschreibung abgibt sowie zum Nachweis seiner Eignung bestimmte Eignungskriterien erfüllen muss.

Der Bietende muss geeignet sein, eine Trafik übernehmen zu können und hat dies durch entsprechende Unterlagen auch nachzuweisen.

Damit besagte Eignung vorliegt, sind folgende Kriterien zu erfüllen.

  • Technische Leistungsfähigkeit
    • Begünstigte Behinderung (zudem mehr als 50 %)
    • Altersbegrenzung (mindestens 5 Jahre bis zur Pension)
    • Erwartung ordnungsgemäßer Führung (hierfür gibt es einen Eignungstest)
  • Finanzielle Leistungsfähigkeit
    • Die Mindestanforderung hierfür stellen die jeweilig erforderlichen Investitionen, bestehend aus Kaufpreis und Nebenkosten
  • Berufliche Zuverlässigkeit (z.B. Nachweis durch eine Strafregisterbescheinigung nötig)

Um dies zu bestätigen, müssen die notwendigen Unterlagen und Urkunden der MVG nachgewiesen und belegen werden. Welche Unterlagen benötigt werden, können Sie den Ausschreibungsbedingungen entnehmen, welche auf der Website der MVG unter www.mvg.at/interessentinnen/ausschreibungen abrufbar sind.

Ist die Eignung nach den oben angeführten Kriterien nicht gegeben, so wird das Angebot ausgeschieden. 

Gibt es mehrere gültige Angebote so sind Zuschlagskriterien ausschlaggebend für die Vergabeentscheidung.

Beispiele hierfür sind:

  1. Einschlägige Berufserfahrung: Hierunter fällt eine bisherige Tätigkeit als Trafikant.
  2. Soziale Bedürftigkeit: Zur Ermittlung wird an dieser Stelle das Haushaltseinkommen pro Kopf herangezogen
  3. Laufzeit: Es können fünf oder mehr Jahre angeboten werden. Obergrenze ist die Laufzeit bis zum gesetzlichen Pensionsalter. Kürzere Laufzeiten werden mit einer höheren Punktezahl bewertet.

Der Konzessionsvertrag wird mit dem Bietenden abgeschlossen, der die höchste Punktzahl erreicht hat. Vorausgesetzt ist hierfür (neben der Erfüllung der Eignungskriterien), dass ein gültiges verbindliches (unterschriebenes) Angebot durch den Bieter abgegeben wurde.

Die finale Entscheidung, wer eine Trafik übernehmen kann, wird durch die MVG getroffen, wobei die Vergabekommission, in der auch die jeweiligen Landesgremien der Tabaktrafikanten vertreten sind, bei der Entscheidungsfindung miteinbezogen wird.

Die Angebotsabgabe muss innerhalb der jeweiligen angegebenen Frist entweder postalisch oder persönlich bei der MVG eingebracht werden. Zu beachten ist, dass das Angebot zum Zeitpunkt des Endes der Angebotsfrist bei der MVG eingetroffen sein muss!

Das benötigte Angebotsblatt, welches ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben werden muss, können Sie auf der Website der MVG unter www.mvg.at/interessentinnen/ausschreibungen abrufen.

Auch die Frist der jeweiligen Ausschreibung finden Sie unter dem angegebenen Link im Dokument "Informationsschreiben".

Das Angebot muss verschlossen (z.B. in einem Kuvert oder Paket) abgegeben werden. Achten Sie darauf, Ihre Abgabe so zu beschriften, dass augenscheinlich zu erkennen ist, dass es sich um ein Angebot handelt.

Folgende Beschriftung des Angebots sollte ihre Abgabe auf der Außenseite jedenfalls enthalten:

  • Hinweis "Angebot Trafikvergabe"
  • Adresse der betroffenen Trafik
  • Verfahrensnummer
  • Name des Bieters
  • Hinweis "Nicht vor dem Ende der Angebotsfrist öffnen"

Wichtig:
Zusätzlich zur Angebotslegung ist der Nachweis der Erfüllung der unten angeführten Eignungskriterien erforderlich. Genauere Informationen dazu finden Sie in den Ausschreibungsbedingungen, welche auf der Website der MVG unter www.mvg.at/interessentinnen/ausschreibungen abrufbar sind.

Nein; aufgrund der Anwendung des Bundesvergabegesetzes müssen die Konzessionsverträge auf eine gewisse Laufzeit beschränkt werden, wobei eine Mindest-Laufzeit von 5 Jahren besteht. Die maximale Laufzeit des Konzessionsvertrages kann nur noch bis zum Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters festgelegt werden.

Die Novelle des Tabakmonopolgesetzes bringt eine automatische Änderung der bisherigen "Bestellungsverträge" in "Konzessionsverträge" mit sich. Nach dem derzeitigen Informationsstand ist davon auszugehen, dass die bestehenden Rechte nicht berührt werden. Dies bedeutet für Sie, dass ein unbefristeter Vertrag auch weiterhin unbefristet bleibt.

Eine Übernahme von Tabaktrafiken durch Angehörige von Trafikanten mit Behinderungen ist auch künftig zulässig. Die Kriterien für die Übernahme bleiben im Wesentlichen unverändert.

Es gilt somit weiterhin, dass betroffene Angehörige nachweisen müssen, dass sie innerhalb der letzten sieben Jahre vor der Übernahme einer mindestens fünfjährigen Vollzeitbeschäftigung in der Trafik nachgegangen sind! 

Für mitarbeitende Angehörige, die vor dem 24.08.2021 als Mittätige gemeldet waren, wurde eine Übergangsbestimmung in das Tabakmonopolgesetz (TabMG) aufgenommen.

In den Genuss dieser Übergangsregelung kommen

  • Angehörige, die zu diesem Zeitpunkt mindestens die Hälfte der Anwartschaftszeit erfüllt haben (d.h. 2,5 Jahre innerhalb der letzten 3,5 Jahre),
  • Angehörige, die zu diesem Zeitpunkt bereits das 50. Lebensjahr vollendet haben.

Im Sinne des Vertrauensschutzes verlieren bereits bestehende Anwartschaften nicht ihre Gültigkeit. Für 96 % der betroffenen Trafikanten bedeutet dies daher, dass die Übernahme der Trafik durch Angehörige möglich ist. Aufgrund der nicht vorhersehbaren Änderungen für mitarbeitende Angehörige dient die Übergangsbestimmung dem Vertrauensschutz und der Abfederung sozialer Härten.

Hinweis:
Es gilt weiterhin die Regelung, dass betroffene Angehörige innerhalb der letzten sieben Jahre vor der Übernahme eine mindestens fünfjährige Vollzeitbeschäftigung nachweisen müssen.


Weitere interessante Artikel