Sicherheit von Spielzeug
Bestimmungen zur Produktsicherheit von Spielwaren
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In Österreich und der EU muss Spielzeug bestimmte Standards und Sicherheitsanforderungen erfüllen, bevor es in den Handel darf. Die EU-Richtlinien zur Sicherheit von Spielzeug regelt die Produktanforderungen für Spielwaren, die - ausschließlich oder nicht ausschließlich - dazu bestimmt oder gestaltet sind, von Kindern unter 14 Jahren zum Spielen verwendet zu werden.
Aktuelle Mitteilungen
Rechtsgrundlagen zur Spielzeug-Sicherheit
- Richtlinie 2009-48-EG über die Sicherheit von Spielzeug (pdf)
- Gesamte Rechtsvorschrift für Spielzeugverordnung
- Leitlinien zur Anwendung der Richtlinien über die Sicherheit von Spielzeug (Dokumente stehen in deutscher, englischer und französischer Sprache zur Verfügung)
- FAQ’s zur Richtlinie des europäischen Parlaments über die Sicherheit von Spielzeug (pdf)
Sicherheitsfaktoren bei Spielwaren
- Umgang mit Drohnen: Wann gilt eine Drohne als Spielzeug?
- Lithiumbatterien – sichere Handhabung im Handel
Merkblatt zur richtigen Handhabung, zum Transport und zur Lagerung - Broschüre "Sicherer Umgang mit Lithium-Batterien"
Sicherheitsinformationen der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt - Transport von Gefahrgut
Informationen und Dokumente
Infos zur CE-Kennzeichnung von Spielwaren
Die Pflicht zur CE-Kennzeichnung gilt für Spielwaren, die im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebracht und gehandelt werden. Im Rahmen der Kennzeichnungspflicht treffen Hersteller, Importeure und Spielwarenhändler unterschiedliche Zuständigkeiten und Verpflichtungen, die man kennen sollte.
Weiterführende Informationen:
Allgemeine Informationen zu Gebrauchsgegenständen
Unter Gebrauchsgegenständen versteht man:
- Lebensmittelkontakt-Materialien: Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen
- Spielzeug für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr
- Sonstige Gebrauchsgegenstände: Artikel zur Körperhygiene, bestimme Babyartikel, Verpackungen mit direktem Kontakt mit Kosmetika
Die rechtliche Grundlage hierzu bildet das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG - BGBl. Nr. 13/2006).
Stand: 29.11.2018