Pflanzenkeimling der aus Erde ragt umgeben von weißen Symbolen in Kreisen wie Windrad, im Kreis verlaufende Pfeile, Stromstecker, Haus, Pflanze und Tropfen
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Sparte Handel

Zum Umgang mit Anfragen zu Emissionen mit Verweis auf die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) 

Welche Informationen werden von den Handelsunternehmen verlangt?

Lesedauer: 11 Minuten

24.06.2024

Emissionsanfragen an die Handelsunternehmen häufen sich - oft mit Verweis auf die CSRD. Diese Anfragen beziehen sich teilweise nicht mehr nur auf die Produkte, sondern auch auf Nachhaltigkeitsaktivitäten der Unternehmen selbst.

In folgender Tabelle findet sich eine Auflistung der bisher bekannten, bei Mitgliedern angefragten Themen im Zusammenhang mit der CSRD oder eigenen, durch das anfragende Unternehmen festgelegten Kennzahlenerhebungen.

Anfragen im Zusammenhang der CSRD

Anfrage Erläuterung  Anmerkung 
Product Carbon Footprint (PCF)

Beim PCF handelt es sich um die Summe aller Emissionen, die einem Produkt durch Herstellung (inkl. eingesetzter Materialien) und Transport bis zum Endkunden (cradle-to-gate) bzw. sogar etwaige Emissionen durch Produktnutzung und Entsorgung (cradle-to-grave) zuzuschreiben sind. 

Die Angaben sind üblicherweise in gCO2eq oder kgCO2eq und müssen über entsprechende Modelle berechnet werden.

Diese Information kann nur der Hersteller des Produkts bereitstellen, da nur diesem alle Informationen vorliegen.

Achtung:
nicht jeder große Produzent hat bereits PCFs oder Emissionsdaten zu seinen Produkten vorliegen. 

Die Angabe ist für KMUs nicht gesetzlich verpflichtend.

Empfehlung:
Weitergabe der Frage nach dem PCF an den Produzenten. Kann/will dieser hierzu keine Aussage treffen auch dies als Rückmeldung an die anfragende Stelle kommunizieren.

Corporate Carbon Footprint (CCF)

Beim CCF handelt es sich um die Summe aller Emissionen (Scope 1, 2 und 3), die einem Unternehmen durch seine Tätigkeiten zuzuschreiben sind.

Scope 1 und 2 betrachten hierbei solche Emissionen aus Treibhausgasen (THG), die von dem Unternehmen durch z.B. Verbrennungsprozesse, Energieverbrauch und Leckagen selbst verschuldet werden. Diese lassen sich leicht(er) mittels Abrechnungen und öffentlichen tools berechnen.

Scope 3 bezieht sich auf all jene Emissionen entlang der Wertschöpfungskette. Diese sind oft nur umständlich erhebbar. 

Auch ein nicht-produzierendes, oder an seinem Standort eingemietetes KMU verfügt über Aktivitäten, denen THG-Emissionen zugeordnet werden können. 

Die Angaben sind üblicherweise in kgCO2eq oder tCO2eq.

Hierzu kann eine erste Abschätzung mit den von der WKÖ zur Verfügung gestellten Kalkulationstools wie dem "Klimaportal" oder dem "Klimabilanztool" durchgeführt werden – zumindest für die Emissionen der Scopes 1 und 2.

Auch Banken bedienen sich bei Kreditanfragen immer mehr erster einfacherer Emissionsrechnungen (wie z.B. im ESG DataHub der OeKB zu finden).

Die Ergebnisse können hierbei von einander abweichen − je nach gewählter Quelle der Emissionsfaktoren zur Umrechnung.

Die Angabe ist für KMUs nicht gesetzlich verpflichtend. 

Empfehlung:
Sie finden eine Sammlung an Informationen zum CCF bereits im Glossar für nachhaltiges Wirtschaften auf wko.at
.
Für genauere Informationen und Beratung zur Erstellung eines CCFs wenden Sie sich an die Expert:innen aus dem Bereich Unternehmensberatung (mit Stichworten Emissions-Fußabdruck oder Carbon Footprint).

Weitere Detailfragen zu den Produkten (relevant, wenn PCF nicht verfügbar ist)

AnfrageErläuterungAnmerkung
Emissionsfaktor Produktmaterial

Um die Emissionen zu kalkulieren, ist die Wahl der Faktoren zur Umrechnung ausschlaggebend. Bei einem Produkt, das rein (oder mehrheitlich) aus einem einzigen Material besteht kann es Sinn machen, nach einem gängigen/adäquaten Faktor zu fragen, um

  • den angegebenen PCF zu kontrollieren, oder
  • selbst Hochrechnungen anstellen zu können, sollte ein PCF nicht vorliegen

Oft sind materialspezifische Emissionsfaktoren nur aus lizenzgeschützten Datenbanken erhältlich.

Zu beachten:
Die Angabe eines Emissionsfaktors ohne zugehörige Material- oder Produktmenge ist nicht zielführend. Besteht ein Produkt aus mehreren Materialien, muss diese Angabe mit dem zugehörigen Mengenanteil nach Material sowie allen weiteren relevanten Faktoren aufgelistet werden, um relevant zu sein. 

Die Angaben sind üblicherweise in gCO2eq/spezifischer Einheit des Materials.

Diese Information kann von einem Produzenten gegeben werden, sofern sich dieser bereits mit seinen Emissionen befasst hat.
Je nach Ausgereiftheit kann auch eine Branchengruppe oder ein Fachverband zu einem Material oder Produkt Emissionsinformationen bereitstellen.

Achtung:
einige Datenbank-Lizenzmodelle schließen die Weitergabe der Faktoren aus.

Wurde ein PCF zur Verfügung gestellt, genügt nach GHG Protocol die Bekanntgabe der Faktorenquellen – die Faktoren müssen nicht offen kommuniziert werden.

Die Angabe ist für KMUs nicht gesetzlich verpflichtend – bei komplexen Produkten bestehend aus mehreren Materialien ist diese Angabe sogar fraglich.

Empfehlung:
Weitergabe der Frage nach der Quelle der Emissionsfaktoren an den Produzenten, sofern ein PCF übermittelt werden konnte.
Teilweise finden Sie auch Faktoren zu Materialemissionen im "Klimabilanztool" der WKÖ. Hier ist dem anfragenden Unternehmen mehr geholfen, eine belastbare Aufteilung der im Produkt beinhalteten Materialien zu nennen, und die Erhebung relevanter Faktoren dem anfragenden Unternehmen bzw. dessen beauftragte Expert:innen zu überlassen.

Hier hilft eine genauere Abstimmung mit der anfragenden Stelle. Wenn Sie sich unsicher sind, hilft Ihnen Ihre Landesstelle weiter und kann Sie bei Bedarf an entsprechende Beratungsunternehmen weiterleiten.

Materialgewicht oder andere Dimensionen des Produkts

Spezifika zu den Produktdimensionen werden im Kontext der zuvor aufgelisteten Frage nach dem/n Emissionsfaktor/en gestellt, um eine PCF-Kalkulation selbst durchzuführen, oder einen gelieferten PCF zu kontrollieren. 

Liegt kein PCF vor, so hat das anfragende Unternehmen mit einer Aufschlüsselung der Materialien und jeweiligen Mengen zumindest einen Anhaltspunkt zur Kalkulation.

Diese ist auch ohne Bekanntgabe eines zugehörigen Emissionsfaktors hilfreich.

Die Angaben sind materialspezifisch und können z.B. Gewichtsangaben (g, kg, t etc.) oder Voluminaangaben (Liter, m³ etc.) sein.

Informationen zu Bestandteilen und Mengen sind den Detailinformationen bzw. den Datenblättern zu entnehmen (und sollten künftig auch Element des Digitalen Produktpasses – DPP sein).

Wurden diese Informationen nicht mitgeliefert, so kann nur der Hersteller diese Frage beantworten.

Empfehlung:
Lässt sich ein Material (mehrheitlich) in seiner Menge einem Produkt zuordnen, so empfiehlt sich die Weitergabe dieser Informationen. Auch die Weitergabe zu Materialanteilen in einem Produkt ist ratsam, sofern diese verfügbar sind. Liegen hierzu keine Angaben (z.B. in Form von Datenblättern des Produkts) vor, empfiehlt sich eine Weitergabe der Frage an den Hersteller.

Hat dieser bereits einen PCF übermittelt, dient diese Information dem anfragenden Unternehmen rein zur Ergebnis-Kontrolle. In diesem Fall ist mit der anfragenden Stelle Rücksprache zur Notwendigkeit zu halten.

Herstellungsort des Produkts

Die Angabe des Herstellungsorts gibt einen Anhaltspunkt über die angefallenen Transportwege bis zum Kunden. Diese Information fließt in eine Emissionsbetrachtung mit ein. Wurde also bereits ein PCF übermittelt, kann sie zur Überprüfung der Angaben dienen, oder Potential für Verbesserungen offenlegen.

Im Rahmen der CSRD-Betrachtung kann die Frage nach dem Herstellungsort auch im Sinne anzunehmender Arbeitsbedingungen bei der Produktherstellung sowie bei Betrachtungen zur Ressourcenknappheit gestellt worden sein.

Kann kein PCF übermittelt werden, so unterstützt diese Angabe des Weiteren die Kalkulation des anfragenden Unternehmens.

Achtung:
Für eine korrekte PCF-Kalkulation muss berücksichtigt werden, ob ein Produkt an mehreren Standorten teilproduziert wurde, und diese entsprechend aufgelistet werden.

Die Angabe fordert die Nennung (mindestens) eines Landes (z.B. Deutschland, Italien, China etc.).

Wie sämtliche Produktspezifika sind dies auch Informationen, die nur dem Hersteller vorliegen.
Je nach bereits beiliegenden Produktdetails (z.B. Datenblätter, Herstellerangaben oder Etiketten) werden diese Angaben automatisch mitgeliefert.

Empfehlung:
Die Anfrage kann unterschiedliche Hintergründe haben – entsprechend relevant sind die Angaben hierzu.
Daher hilft eine genauere Abstimmung mit dem anfragenden Unternehmen.
Grundsätzlich betrifft diese Frage den Produzenten und kann nur (sofern nicht bereits durch Datenblätter, Etiketten, Beipackzettel o.ä. bekannt) an diesen weitergeleitet werden.

Stellt die Kommunikation mit Produzenten in Drittländern ein Problem dar, wenden Sie sich auch an Ihre Landeskammer – wir bemühen uns, Sie zu unterstützen und/oder die richtigen Ansprechpersonen zu finden.

Angaben zu Anteilen an recyceltem Material (z.B. recyceltes Plastik) im Produkt

Die Frage/n nach Recyclinganteilen im/n Produkt/en kann aus mehreren Gründen gestellt werden:

  • im Zusammenhang mit den Bemühungen zur Ermittlung des PCFs,
  • für eine CCF-Kalkulation des anfragenden Unternehmens
  • interne Vorgaben des anfragenden Unternehmens an den Einkauf 

Die Angaben verlangen meist Prozent (%) oder (je nach relevanten Produktspezifika) Werte zu Mengen oder Volumina (z.B. g, kg, Liter, m³ etc.).

Finden sich mehrere recycelte Materialien in einem Produkt, macht diese Angabe nur im Materialzusammenhang Sinn.

Wie sämtliche Produktspezifika sind dies auch Informationen, die nur dem Hersteller vorliegen.
Je nach bereits beiliegenden Produktdetails (z.B. Datenblätter, Herstellerangaben oder Etiketten) werden diese Angaben automatisch mitgeliefert. 

Empfehlung:
Die Anfrage kann unterschiedliche Hintergründe haben – entsprechend relevant sind die Angaben hierzu.
Daher hilft eine genauere Abstimmung mit der anfragenden Stelle.
Grundsätzlich betrifft dies den Produzenten und kann nur (sofern nicht bereits durch Datenblätter, Etiketten, Beipackzettel o.ä. bekannt) an diesen weitergeleitet werden.

Stellt die Kommunikation mit Produzenten in Drittländern ein Problem dar, wenden Sie sich auch an Ihre Landeskammer – wir bemühen uns, Sie zu unterstützen und/oder die richtigen Ansprechpersonen zu finden.

Angaben zu Anteilen an recyceltem Material (z.B. recyceltem Plastik) in Verpackungen

Die Frage nach Recyclinganteilen in mitgelieferter Verpackung kann aus mehreren Gründen gestellt werden:

  • für eine CCF-Kalkulation des anfragenden Unternehmens
  • interne Vorgaben des anfragenden Unternehmens an den Einkauf 

Die Angaben verlangen meist Prozentinformationen (%).

Finden sich mehrere recycelte Materialien in einem Verpackungsmaterial, macht diese Angabe nur im Materialzusammenhang Sinn. 

Hier ist zu unterscheiden, ob die Verpackung bereits mit dem Produkt vom Hersteller erworben (Fall A), oder nachträglich durch das Handelsunternehmen/KMU ergänzt wurde (Fall B).

Es gilt:
Im Fall A sind dies Informationen, die nur dem Hersteller vorliegen.
Je nach bereits beiliegenden Produktdetails (z.B. Datenblätter, Herstellerangaben oder Etiketten) werden diese Angaben automatisch mitgeliefert.

Im Fall B liegt die Entscheidung beim Handelsunternehmen, ob auf einen ausgewiesenen Recyclinganteil der Verpackungen geachtet wurde. Hier unbedingt selbst diese Informationen erheben und dokumentieren – am besten gleich mit der Rechnung für die Buchhaltung.

Empfehlung:
Die Anfrage kann unterschiedliche Hintergründe haben – entsprechend relevant sind die Angaben hierzu.
Daher hilft eine genauere Abstimmung mit der anfragenden Stelle.
Diese Frage betrifft jenes Unternehmen, das die Verpackung wählen kann – also entweder den Hersteller oder das weiterleitende Unternehmen.

Stellt die Kommunikation mit Produzenten in Drittländer ein Problem dar wenden Sie sich auch an Ihre Landeskammer – wir bemühen uns, Sie zu unterstützen und/oder die richtigen Ansprechpersonen zu finden.

Weitere Detailfragen zum Unternehmen (unterschiedlich relevant)

AnfrageErläuterungAnmerkung
Zertifikate grüner Energien

Diese Frage kann von einem Kunden-Unternehmen aus 2 Gründen gestellt werden:

  1. Es liegt kein PCF vor und das anfragende Unternehmen kalkuliert die eingekauften Emissionen selbst
  2. Der Einkauf des Unternehmens hat die Vorgabe bekommen, seine Lieferanten bzgl. ihrer Nachhaltigkeitsmaßnahmen zu bewerten 

Handelt es sich bei dem angefragten Unternehmen nicht um den Produzenten des Produkts, so liegt der Grund der Anfrage rein in einer Vorgabe an den Einkauf, und nicht in einer Emissionskalkulation.

Die Verwendung grüner Energie hängt von dem gewählten Tarif ab. Sie finden diese Angaben auf der Rechnung – eine Darstellung der Stromproduktion ist in Österreich verpflichtend durch Energielieferanten anzugeben. 

Verfügen Sie noch nicht über einen "grünen Tarif", ist dies eine rasch umsetzbare Verbesserungsmaßnahme.

Die Angabe ist für KMUs (noch) nicht gesetzlich verpflichtend.

Empfehlung:
Die Frage sollte sich leicht mit Blick auf die gewählten Energietarife beantworten lassen. Eine Beigabe der zugehörigen Zertifikate (bzw. ein Beleg des gewählten Tarifs) ist lt. Berichtsvorgaben nicht notwendig und daher mit dem anfragenden Unternehmen zu diskutieren.

Handelt es sich beim angefragten Unternehmen um ein solches, das rein eingemietete Infrastruktur nutzt und keinen Einblick in die Energieabrechnungen hat, sprechen Sie mit Ihrem Vermieter. 

Energie-Eigenproduktion

Bei dieser Frage wird erhoben, wie viel von der vom angefragten Unternehmen genutzten Energie selbst produziert wird.
Eigene Energieproduktion findet sich in den folgenden Facetten:

  • Photovoltaik (PV)
  • Solarthermie
  • Geothermie (bei eigener Gewinnung z.B. via Wärmepumpe)
  • Windkraft (bei eigener Gewinnung z.B. via Installation am Dach)
  • Wasserkraft (bei eigener Gewinnung z.B. via Installation an fließendem Gewässer) 

Diese Frage steht üblicherweise im Zusammenhang mit einer Vorgabe an den Einkauf. 

Je nach Fragestellung kann diese Frage mit ja oder nein – bzw. auch mit konkreterer Angabe der Energieproduktionsform beantwortet werden müssen.

Nutzen nur Sie einen Standort, wissen Sie über bestehende Eigenproduktionen Bescheid.
Wird ein Standort von mehreren Unternehmen genutzt – bzw. sind Sie eingemietet, lässt sich diese Frage durch den Eigentümer beantworten.

Die Angabe ist für KMUs nicht gesetzlich verpflichtend

Empfehlung:
Oft sind die Möglichkeiten für eigene Energieproduktion in der Stadt begrenzt (Platzmangel, statische Bedenken, Denkmalschutz etc.).
Wir empfehlen bei Verneinung dieser Frage (sofern bekannt) auch eine kurze Begründung anzugeben.

(zertifiziertes) Umwelt-Managementsystem

Es besteht die Möglichkeit,   zu verschiedenen Themen (Qualität, Arbeitssicherheit, IT-Sicherheit, Umwelt, Energie etc.) anhand ISO-Standards einen zertifizierbaren Arbeits- und Dokumentationsprozess in einem Unternehmen zu implementieren.

Expliziter Inhalt eines Umweltmanagementsystems (kurz UMS) ist die Erfassung und Bewertung umweltrelevanter Daten (z.B. Energie- und Abfalldaten), eine regelmäßige Bewertung und ein daraus resultierender kontinuierlicher Verbesserungsprozess.

 Wird nach einer bestehenden Zertifizierung gefragt, basiert dies in den meisten Fällen auf unternehmensinternen Vorgaben, die der Einkauf erhalten hat. 

Üblicherweise sind die folgenden Antwortmöglichkeiten zugeordnet:

  • Ja, inkl. Zertifizierung (gültig bis dd.mm.jjjj)
  • Ja, exkl. Zertifizierung (da im Aufbau oder gelebt in Anlehnung an)
  • Nein

Weder die Angabe, noch die Implementierung eines UMS ist für KMUs gesetzlich verpflichtend – jedoch können große Unternehmen ein zertifiziertes UMS als Voraussetzung für die (Fortsetzung der) Geschäftsbeziehungen intern festgelegt haben. 

Empfehlung:
Die Frage ist schnell beantwortet – jedoch sollte mit der anfragenden Stelle Rücksprache gehalten werden, inwiefern eine Verneinung der Frage Konsequenzen für die geschäftlichen Beziehungen nach sich ziehen kann.
Anhand dessen ist zu bewerten, ob hier nachgezogen werden muss.

Weitere Informationen zu Umweltmanagementsystemen, ISO 14001, EMAS

 

(zertifiziertes) Energie-Managementsystem

Es besteht die Möglichkeit, zu verschiedenen Themen (Qualität, Arbeitssicherheit, IT-Sicherheit, Umwelt, Energie etc.) anhand ISO-Standards einen zertifizierbaren Arbeits- und Dokumentationsprozess in einem Unternehmen zu implementieren.

Expliziter Inhalt eines Energiemanagementsystems (kurz EnMS) ist die Erfassung und Bewertung energierelevanter Daten sowie ein daraus resultierender kontinuierlicher Verbesserungsprozess. 

Wird nach einer bestehenden Zertifizierung gefragt, basiert dies in den meisten Fällen auf unternehmensinternen Vorgaben, die der Einkauf erhalten hat. 

Üblicherweise sind die folgenden Antwortmöglichkeiten zugeordnet:

  • Ja, inkl. Zertifizierung (gültig bis dd.mm.jjjj)
  • Ja, exkl. Zertifizierung (da im Aufbau oder gelebt in Anlehnung an)
  • Nein

Weder die Angabe, noch die Implementierung eines EnMS ist für KMUs gesetzlich verpflichtend – jedoch können große Unternehmen ein zertifiziertes EnMS als Voraussetzung für die (Fortsetzung der) Geschäftsbeziehungen intern festgelegt haben.

Empfehlung:
Die Frage ist schnell beantwortet – jedoch sollte mit der anfragenden Stelle Rücksprache gehalten werden, inwiefern eine Verneinung der Frage Konsequenzen für die geschäftlichen Beziehungen nach sich ziehen kann.
Anhand dessen ist zu bewerten, ob hier nachgezogen werden muss.

Weitere Informationen über Energiemanagementsysteme nach ISO 50001

Maßnahmen/ Aktionspläne/ "transition plan"

In Anlehnung an die CSRD sowohl auch auf Basis interner Vorgaben können große Unternehmen nach dem Bestehen eines Aktionsplans oder "transition plan" fragen.

Hierbei handelt es sich um einen unternehmensspezifischen Fahrplan, der ausgehend vom Status Quo geplante Maßnahmen und Verbesserungsschritte aufzeigt, um energieeffizienter und/oder nachhaltiger zu agieren. Diese können an Dekarbonisierungszielpfade (also einen Plan zur kontinuierlichen Reduktion der THG-Emissionen) angelehnt sein. 

Bei der Sammlung von Maßnahmen zur Verbesserung des Unternehmens unter Aspekten der Nachhaltigkeit bzw. einem Aktionsplan handelt es sich um ein Dokument zur Darstellung eines aktiven, gelebten Prozesses.

Weder die Angabe noch die Erstellung eines Maßnahmenplans ist für KMUs gesetzlich verpflichtend – jedoch können große Unternehmen bestehende, konkrete Überlegungen zur nachhaltigen Entwicklung eines Unternehmens als Voraussetzung für die (Fortsetzung der) Geschäftsbeziehungen intern festgelegt haben.
(EnMS bzw. UMS beinhalten immer auch die Erstellung und regelmäßige Aktualisierung von Aktionsplänen.) 

Empfehlung:
Die Frage ist schnell beantwortet – jedoch sollte mit der anfragenden Stelle Rücksprache gehalten werden, inwiefern eine Verneinung der Frage Konsequenzen für die geschäftlichen Beziehungen nach sich ziehen kann.
Anhand dessen ist zu bewerten, ob hier nachgezogen werden muss.