Mastercard-Initative: Zuordnung von Händlerlogos und Händlerbezeichnung
Händler können ihre Logos auf eine Plattform laden und damit ihre Präsenz in Online-Banking-Apps steigern.
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Mastercard hat mit der stärken Einbindung von Händlerlogos eine neue Initiative gestartet, die nun auch seit Jahresanfang in Österreich ins Rollen gekommen ist. Ziel ist es, Kunden mehr Transparenz über getätigte Kartentransaktionen in ihren digitalen Banking-Anwendungen zu geben. Für Händler besteht damit aber auch die Möglichkeit ihre Präsenz in den Online-Banking Apps zu steigern.
Hintergrund
Aktuell nutzen Kunden immer öfter Banking Apps oder andere digitale Zahlungsanwendungen, um ihre Transaktionen im Überblick zu behalten. Jedoch gibt es hier meist nur unklare Händlernamen und wenig hilfreiche Informationen, weshalb Kartenhalter die Korrektheit ihrer Einkäufe regelmäßig in Frage stellen, was zu Beschwerden und Reklamationen (sog. Charge Back Verfahren) bei Banken und Händlern führt.
Angebot
Im Zuge der neuen Mastercard Initiative werden Händler weltweit dazu aufgerufen, ihre Logos auf einer dafür zur Verfügung gestellten Plattform hochzuladen, damit diese direkt neben den Transaktionen beim betreffenden Händler angezeigt werden können. Dieser Service ist für Händler kostenlos. Neben der Logo- und somit Markenpräsenz in den diversen Online-Banking Anwendungen und Zahlungsdienstleister-Apps, werden Aufwand und Kosten bezüglich in Frage gestellter Transaktionen durch die Logo-Abbildung in Verbindung mit einer klaren und allgemein bekannten Händlerbezeichnung aktiv vermindert.
Hier ein Beispiel, das die Anwendung illustriert:
Laut Auskunft von Mastercard, war das Feedback bisher durchgehend positiv und die ersten österreichischen Händler (u.a. Ströck, Hartlauer, WESTbahn, Hervis, etc.) haben ihr Logo bereits hochgeladen.
Nächsten Schritte:
Auf der Website https://logo.ethoca.com/ können Händler im Zuge des Online-Formulars ihr Logo im gewünschten Format hochladen und ihren allgemein bekannten Händlernamen bekanntgeben. Das Logo kann durch den Händler jederzeit auf derselben Website geändert, oder das Einverständnis zur Logonutzung revidiert werden.