Rechtliche Informationen
Informieren Sie sich hier über die rechtlichen Rahmenbedingungen im Handel.
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Kollektivverträge 2025
Die Verhandlungen für die Kollektivverträge 2025 sind im Rahmen der österreichischen Sozialpartnerschaft aktuell am Laufen.
Öffnungszeiten im Handel
Informationen zu den aktuellen Öffnungszeiten für steirische Händler:innen finden Sie hier.
Für Öffnungen in der Weihnachtszeit sind hinsichtlich der Geschäftsstunden Besonderheiten zu beachten.
Nachhaltigkeit im Handel
Um die Übersicht über alle Nachhaltigkeitsthemen zu bewahren, fassen wir auf unserer neuen Nachhaltigkeitsplattform für Sie die relevanten Themen zusammen. Nutzen Sie auch die WIN-Förderung für Beratungsprojekte im Rahmen der Wirtschaftsinitiative Nachhaltige Steiermark!
Einwegpfand - Registrierung für Rücknehmer:innen
Die Registrierung für manuelle Rücknehmer und Automaten-Rücknehmer startete am 9. September 2024. Den Zugang zum EWP Portal finden Sie hier
Mehr dazu im Rücknehmerhandbuch
Barrierefreiheit im Handel
Für österreichische Unternehmen gilt das Gesetz über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Alle Waren, Dienstleistungen und Informationen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, müssen barrierefrei angeboten werden. Ab 28. Juni 2025 werden die erweiterten Bestimmungen gelten.
Die Verpflichtungen im Überblick.
Gewährleistung: Neue Bestimmungen seit 1.1.2022
Seit 2022 gelten in Österreich neue Regeln im Gewährleistungsrecht. Wir haben für Sie die wesentlichen Änderungen in mehreren Kurzfilmen aufbereitet.
Gewerberecht - Ausverkauf
Die österreichische Ausverkaufsregelung unterscheidet zwischen "freien" Ausverkäufen, bewilligungspflichtigen Ausverkäufen und der Anzeigenpflicht bei Ausverkäufen wegen Elementarereignissen.
Beschlüsse für unbeschränkte Handelsgewerbe und Handelsagentengewerbe
Seit 1. Jänner 2022 gelten neue Regelungen in Bezug auf die Fachgruppenzugehörigkeit sowie die Grundumlagenpflicht.
Zu den Kollektivverträgen
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Ferialarbeitnehmer:innen und Praktikant:innen im Handel
Ferialarbeitnehmer:innen sind wie alle anderen Angestellten zu entlohnen. Eine Ausnahme gibt es hingegen im Arbeiterbereich. Laut Handelsangestellten-KV gibt es für Pflichtpraktikant:innen eine eigene Einstufung, hier erfahren Sie mehr.