Zweites Modernisierungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz - MoRUG II
Das zweite Modernisierungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die neuen Regelungen zur Preisauszeichnung bei Preisreduktionen (Angabe des niedrigsten 30 Tage Preises) und die neuen Bestimmungen zu "Dual Quality" (gegen unlauteren Wettbewerb) sind somit in Kraft.
Lesedauer: 2 Minuten
Leitlinien zur Preisauszeichnung
ACHTUNG: Änderungen im Preisauszeichnungsgesetz
Relevant für den Einzelhandel ist insbesondere die in Artikel 2 des MoRUG II enthaltene Änderung des Preisauszeichnungsgesetzes (PrAG). Der neue § 9a Abs. 1 PrAG enthält folgende Bestimmung: "Werden bei Sachgütern Preisermäßigungen in Beträgen oder in Prozenten bekanntgegeben, haben Unternehmer auch den vorherigen niedrigsten Preis anzugeben, der zumindest einmal innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen vor der Anwendung der Preisermäßigung in demselben Vertriebskanal verlangt wurde. Im Falle einer schrittweise ansteigenden Preisermäßigung ist der vorherige Preis der nicht ermäßigte niedrigste Preis im Sinne des ersten Satzes vor der ersten Anwendung der Preisermäßigung."
Sonderbestimmungen bzw. Ausnahmen bestehen für Sachgüter, die seit weniger als 30 Tagen auf dem Markt sind (siehe § 9a Abs. 2), sowie für schnell verderbliche Sachgüter oder Sachgüter mit kurzer Haltbarkeit (siehe § 9a Abs. 3).
Zu beachten ist, dass das Preisauszeichnungsgesetz auf Geschäfte zwischen Unternehmen und Verbrauchern Anwendung findet.
Auslegungshilfen für die neuen Preisauszeichnungsregeln:
- Die gesetzlichen Erläuterungen im Anhang enthalten auf Seite 12 wichtige Klarstellungen/Ausnahmen betreffend die neuen Bestimmungen des §9a PrAG. Wir empfehlen Ihnen, diese Erläuterungen genau zu studieren.
- Auch die Leitlinien der Europäischen Kommission betreffend Art. 6a der EU-Preisangabenrichtlinie enthält nützliche Auslegungsregeln für die Anwendung der neuen Preisauszeichnungsvorschriften. Wir empfehlen Ihnen daher, auch diese Richtlinien genau zu studieren (siehe Anlage).
- Darüber hinaus arbeitet das in Österreich zuständige Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) aktuell an nationalen Richtlinien zur korrekten Auslegung und Anwendung der neuen Preisauszeichnungsregeln. Laut den uns vorliegenden Information sollen diese Richtlinien bis Mitte September 2022 veröffentlich werden. Ebenfalls im September wird es ein Koordinierungstreffen des BMAW mit den Landesbehörden geben, um eine einheitliche Vollzugspraxis sicherzustellen. Die Überwachung der Einhaltung der Preisauszeichnungspflicht und die Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren obliegen den Bezirksverwaltungsbehörden.
- Obwohl die o.g. Richtlinien des BMAW erst im September veröffentlicht werden, weisen wir noch einmal explizit darauf hin, dass die neuen Bestimmung bereits heute in Kraft getreten sind und von den Unternehmen ab sofort umzusetzen sind. Als Bundesgremium haben wir bereits beim BMAW deponiert, dass die Umsetzung der EU-Vorgaben zwar grundsätzlich zu erwarten war, nun aber sehr kurzfristig und ohne Übergangsfrist erfolgt und unsere Mitgliedsunternehmen daher in den ersten 6-8 Wochen einen gewisse Vorlaufzeit brauchen, um die neuen Regeln in Flugblättern, etc. umzusetzen. Darüber hinaus stellen sich gerade in der Anfangsphase zahlreiche Auslegungsfragen. Wir haben das BMAW in diesem Kontext auf die besondere Bedeutung des Prinzips „Beraten statt Strafen“ gerade in der Anfangsphase der Umsetzung der neuen Regeln hingewiesen. Das BMAW verweist darauf, dass das Prinzip „Beraten statt Strafen“ zwar generelle Gültigkeit hat und daher auch in diesem Fall grundsätzlich zu berücksichtigen ist, dass es jedoch keine formelle Übergangsfrist geben wird, da das Gesetz ein unmittelbares Inkrafttreten vorsieht und die Behörde davon nicht abweichen kann.
- Sollten Sie nach Studium der oben genannten Dokumente noch offene Fragen zur Anwendung der neuen Regeln haben, können Sie uns diese z.B. in Form von Fallbeispielen übermitteln. Wir werden diese dann gebündelt an das BMAW weiterleiten mit dem Ersuchen, diese Fragen bzw. Fallbeispiele in den Richtlinien mit zu berücksichtigen.