Lebensmittelhandel, Landesgremium

Obligatorische Verwendung von Navigationssiegeln ab dem 27. Januar 2025

Im Dezember wurde auf der Sitzung des Obersten Staatsrates des Unionsstaates Belarus und Russland der Erlass „Über bestimmte Maßnahmen zur Bekämpfung der illegalen Einfuhr von Waren in das Gebiet des Unionsstaates“ mit sofortiger Wirkung beschlossen! 

Lesedauer: 1 Minute

13.01.2025
Zum Erlass


Der Erlass schreibt insbesondere die Verwendung von Navigationssiegeln gemäß dem Abkommen über die Verwendung von Navigationssiegeln in der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) vom 19. April 2022 zur Verfolgung der folgenden Warengruppen vor:

  • alkoholische Getränke mit den HS-Codes 2203 00, 2204, 2205, 2206 00, 2207, 2208
  • Tabak, Tabakerzeugnisse, nikotinhaltige Erzeugnisse, Nikotinrohstoffe mit den HS-Codes 2401, 2402, 2403, 2404
  • Waren, die in den Positionen 4303, 6101–6106, 6110, 6401–6405, 8517, 8519, 8521, 8525–8528 der EAEU HS Codes
  • Waren, die gemäß den Rechtsvorschriften der Republik Belarus zur Kategorie der gefährlichen Güter gehören und in der Republik Belarus dem Zollverfahren des Zolltransits unterliegen.

Navigationssiegel werden von den autorisierten Betreibern Beltamozhservice in Belarus und dem Digital Platforms Development Center in Russland gegen eine Gebühr zur Verfügung gestellt. Verkehrsunternehmen müssten im Voraus einen Vertrag unterzeichnen und sich im System des Betreibers registrieren, um Navigationssiegel verwenden zu können. 

Die Nichteinhaltung des Erlasses führt zu Verwaltungsstrafen gemäß dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten von Belarus bzw. Russland.

Quelle: Informationsanalyseportal des Unionsstaates

Weitere interessante Artikel
  • Default Veranstaltungsbild Artikelseite mit grafischen Elementen
    WKO Schreiben an Bundesminister Kocher betreffend dem Nahversorgersterben
    Weiterlesen
  • FATZLAT | stock.adobe.com
    Einwegpfand: Klarstellung Transportberechtigung "gelbe Säcke"
    Weiterlesen