Elektroauto wird bei E-Ladestation aufgeladen
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Fahrzeughandel, Landesgremium

Umweltrecht im Fahrzeughandel

Rechtsinfos für den Handel

Lesedauer: 1 Minute

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht aller Definitionen und Verpflichtungen gemäß der Altfahrzeugverordnung (AFZ-VO) sowie der Text der Verordnung. Die Internet-Plattform www.altauto.at steht zur zentralen Erfassung und Verwaltung von Daten aus der Übernahme, Behandlung und Verwertung von Altfahrzeugen zur Verfügung.

Informationen zur neuen EU-Batterien Verordnung
Die wichtigsten Fakten und Regelungen zur EU-Batterien Verordnung Nr. 2023/1542

Änderungen 2019: Lithiumbatterien
Hersteller/Vertreiber muss Prüfungszusammenfassung zur Verfügung stellen

Gebrauchtfahrzeug – Altfahrzeug - Ausfuhr
Erlass über die Zulässigkeit des Exports von schadhaften Fahrzeugen    

Gesamte Rechtsvorschrift für Altfahrzeugeverordnung
Verordnung über die Abfallvermeidung, Sammlung und Behandlung von Altfahrzeugen (Altfahrzeugeverordnung), Fassung vom 01.02.2021

Lithiumbatterien und Akkus
Merkblatt: Gefahren, Handhabung und Lagerung von Li-Metall- sowie Li-Ionen-Batterien

Bei Fragen zum Thema Umweltrecht wenden Sie sich bitte an die Landesgremien des Fahrzeughandels in Ihrem jeweiligen Bundesland oder an das Bundesgremium Fahrzeughandel.

Stand: 24.08.2024

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