Fahrzeughandel, Landesgremium
Gebrauchtfahrzeug – Altfahrzeug - Ausfuhr
Erlass über die Zulässigkeit des Exports von schadhaften Fahrzeugen
Lesedauer: 1 Minute
Der Erlass des BMLFUW klärt die
Zulässigkeit des Exports von schadhaften Fahrzeugen. Altfahrzeuge sind im
Inland der Verwertung zuzuführen.
- Schadensbewertung Autowracks/Totalschaden: Aufklärungspflicht der Werkstätte
Überblick, wie bei Vorliegen eines „Autowracks“ bzw. “Totalschadens“ gemäß Schadensbewertung einer Versicherung unter Beachtung der abfallrechtlichen Bestimmungen vorzugehen ist - Altfahrzeuge-Verpflichtungen Tabelle
Definitionen und Verpflichtungen gemäß Altfahrzeugeverordnung (AFZ-VO) - Kraftfahrzeug Abfallprüftool
Formel zur Beurteilung der latenten Abfalleigenschaft von Kraftfahrzeugen (KFZ-Abfall-Prüftool) - Der Autopreisspiegel zur Beurteilung der Abfalleigenschaft von PKW bietet die Möglichkeit, eine Beurteilung der Abfalleigenschaft eines Kraftfahrzeuges durchzuführen.
- Bescheinigung über die Reparaturfähigkeit eines Fahrzeuges
„Vehicle is repairable“ Certification – Blankoformular - Mitgliederinfo Erlass zur Altfahrzeugeverordnung
Erlass des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft vom 1.4.2015 - Erlass zur Altfahrzeugeverordnung
Mitteilung des Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (Stand: April 2015) - Ausfuhr von Altfahrzeugen (Abfall)
Nicht trockengelegte Altfahrzeuge sind gefährlicher Abfall und dürfen nur mit einer Bewilligung des BMNT (Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus) ausgeführt werden. Trockengelegte Altfahrzeuge können gemäß der „grünen Liste“ ohne Bewilligung ausgeführt werden, es muss lediglich ein Formular mitgeführt werden. - Zweirad oder Abfall
Abgrenzung zwischen reparaturwürdigem Zweirad und Abfall sowie Unterscheidung zwischen Umweltrecht (Abfall) und Schadenersatzrecht (Totalschaden).
Stand: 21.01.2024