Viele kleine weiße Paragraphen-Symbole willkürlich auf einem weißen Untergrund angeordnet
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Fahrzeughandel, Landesgremium

Übergangsbestimmung NoVA-Berechnung

Auch für 2022/23 besteht eine Übergangsbestimmung für den CO2-Abzugsbetrag bei der NoVA-Berechnung.

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23.11.2023

§ 6 Abs 7 NoVA legt fest, dass auf Fahrzeuge, für die ein unwiderruflicher schriftlicher Kaufvertrag vor dem 1. Dezember eines Jahres abgeschlossen wurde und deren Lieferung oder deren innergemeinschaftlicher Erwerb vor dem 1. April des Folgejahres erfolgt, können die bis zum 31. Dezember eines Jahres geltenden Werte weiter angewendet werden.

Ein unwiderruflicher schriftlicher Kaufvertrag liegt im Sinne einer zivilrechtlichen Betrachtung dann vor, wenn es zu einer schriftlichen Einigung über Kaufpreis und Kaufgegenstand mit Abschlusswillen kommt.

Kleinere Modifikationen am Kraftfahrzeug (Kaufgegenstand), wie der Austausch oder Einbau von leicht entfernbaren Zubehör- oder Einbauteilen (z.B. Autoradio, Sitzbezüge, Navigationsgeräte, typentsprechende Bereifung oder Felgen), die geringfügige Auswirkungen auf die Höhe des Kaufpreises haben, sind auch nach dem Abschluss des Kaufvertrages möglich. Bei größeren Umbauten, die anzeige- und genehmigungspflichtig sind (wie z.B. an Motorisierung, Fahrgestell, Lenkrad, Karosserie, typfremde Bereifung oder Felgen) und nach Abschluss des Kaufvertrages durchgeführt werden, handelt es sich hingegen nicht mehr um denselben Kaufvertrag und kann die Übergangsregelung nicht angewendet werden.

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