Drohne, Hand, Landschaft
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Elektro- und Einrichtungsfachhandel, Landesgremium

Wichtige Informationen zur Kennzeichnung von Drohnen

Kein Verkauf von Drohnen ohne gültiges Class Identification Label

Lesedauer: 1 Minute

11.07.2024

Wir möchten Sie über eine wichtige Änderung informieren, die seit dem 01.01.2024 in Kraft ist. Seit Beginn 2024 dürfen keine Drohnen mehr verkauft werden, die nicht über ein gültiges Class Identification Label (CIL) verfügen. Das CIL ist einerseits direkt auf der Verpackung abgedruckt, andererseits auch auf der Drohne angebracht. Es wird in der Kategorie „Open“ zwischen C0 bis C4 Drohnen unterschieden (C5/C6 Drohnen für den Betrieb innerhalb der Standardszenarien STS-01/STS-02).

Bitte beachten Sie, dass diese Regelung in der delegierten Verordnung (EU) 2019/945 festgelegt ist und das Nichtbeachten rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Hier finden Sie eine kurze Übersicht über die verschiedenen CIL-Klassen:

C0*)

  • Gewicht bis max. 249 g
  • In Sichtverbindung
  • Max. 120 m AGL (über Grund)
  • Kein Flug über Menschenansammlungen erlaubt

*) Inkludiert auch Drohnen (mit oder ohne integrierte Kamera), die gemäß der Spielzeugrichtlinie (Richtlinie 2009/48/EC) als Spielzeug gelten

C1

  • Gewicht bis max. 900 g
  • In Sichtverbindung
  • Max. 120 m AGL
  • Drohnenführerschein notwendig
  • Kein Flug über Menschenansammlungen erlaubt

C2

  • Gewicht bis max. 4 kg
  • In Sichtverbindung
  • Max. 120 m AGL
  • A2 Kompetenznachweis notwendig
  • Mindestens 30 m Abstand zu unbeteiligten Personen
  • Kein Flug über Menschenansammlungen erlaubt

C3 & C4

  • Gewicht bis max. 25 kg
  • In Sichtverbindung
  • Max. 120 m AGL
  • Drohnenführerschein notwendig
  • 150 m Abstand zu besiedelten Gebieten und Erholungsgebieten
  • Keine Personen im Fluggebiet erlaubt

Es ist zwingend notwendig, dass Sie als Händler diese Regelungen beachten und sicherstellen, dass alle Drohnen in Ihrem Sortiment den Anforderungen gem. Art. 4 der Verordnung (EU) 2019/945 genügen und die entsprechenden Kennzeichnungen aufweisen.

Sind Sie der Auffassung, dass eine von Ihnen auf dem Markt bereitgestellte Drohne nicht der Verordnung (EU) 2019/945 entspricht, stellen Sie bitte sicher, dass die erforderlichen Korrekturmaßnahmen ergriffen werden, um die Konformität des Produktes herzustellen und sie es in weiterer Folge gegebenenfalls zurückzunehmen oder zurückzurufen.

Auf diese Weise schützen Sie sich und Ihre Kundinnen und Kunden vor möglichen rechtlichen Konsequenzen und tragen zudem zur Sicherheit im Luftraum bei.

Bei Fragen oder Unsicherheiten steht Ihnen Austro Control unter dronespace@austrocontrol.at selbstverständlich gerne zur Verfügung.