Grafik E-Commerce mit Hand, die auf die Grafik zeigt
© WrightStudio | stock.adobe.com
Sparte Handel

Das korrekte Website-Impressum

In Österreich befassen sich gleich mehrere Gesetze mit der sogenannten "Impressumspflicht" für Websites. Die einzelnen Gesetze verwenden dabei unterschiedliche Bezeichnungen für die jeweiligen Informationspflichten.

Lesedauer: 1 Minute

26.05.2023

Sieht ein Gesetz jedoch keine konkrete andere Bezeichnung vor, wird im Folgenden der Einfachheit halber immer vom "Impressum" gesprochen. 

Unterschiedliche Anwendungsbereiche

Dabei haben die einzelnen Gesetze auch unterschiedliche Anwendungsbereiche.

Beispielsweise gilt die betreffende Bestimmung im Unternehmensgesetzbuch (UGB) nur für ins Firmenbuch eingetragene Unternehmen. Die betreffende Bestimmung in der Gewerbeordnung (GewO) gilt nur für Gewerbetreibende, die nicht ins Firmenbuch eingetragen sind. Die betreffenden Bestimmungen im Mediengesetz (MedienG) stellen wiederum auf den Inhalt der Website ab. Dazu kommen noch die Bestimmungen des E-Commerce-Gesetzes (ECG), die für sämtliche kommerzielle Websites gelten.

Soziale Medien, Netzwerke und Apps

Die Bestimmungen gelten für jede Form von elektronischen Inhalten und daher auch in sozialen Medien, wie etwa XING, Facebook und Twitter, aber auch für Apps (auch wenn in der Folge vereinfacht nur von Websites gesprochen wird).

Je nach Rechtsform des Unternehmens gibt es auch unterschiedliche Impressumsvorschriften für Websites und E-Mails.

Alle Infos zum Thema Website-Impressum


Weitere interessante Artikel