KPC-Förderung: Tausch von alten Heizsystemen
Seit 1. Juli 2024 fördert die KPC (Bund) den Tausch von erneuerbaren Heizungssystemen (bestehende Holzheizungen sowie bestehende Heizungs-Wärmepumpen) mit bis zu 5.000 Euro.
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Was wird gefördert?
Gefördert wird der Tausch eines bestehenden, erneuerbaren, aber veralteten und ineffizienten Heizungssystems gegen ein neues klimafreundliches Heizungssystem, um eine deutliche Steigerung der Energieeffizienz zu erzielen.
Gefördert wird der Tausch von bestehenden Wärmepumpen oder Holzheizungen, sofern diese mindestens 15 Jahre alt sind.
In erster Linie wird beim Tausch einer Holzheizung der Anschluss an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärme gefördert. Ist kein Anschluss an Nah-/Fernwärme möglich, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe gefördert.
Ausnahme: Beim Tausch einer bestehenden Wärmepumpe kann nur eine neue Wärmepumpe gefördert werden:
neues Heizungssystem | ||||
auf Wärmepumpe | auf Holzheizung | auf Fernwärme | ||
bestehendes Heizungssystem | von Wärmepumpe | ✓ | ✘ | ✘ |
von Holzheizung | ✓* | ✓* | ✓ |
*nur wenn keine Anschlussmöglichkeit an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärmeversorgung besteht.
Eine Förderung ist nur für Bestandsgebäude im Inland möglich. Es muss eine überwiegend private Nutzung der geförderten Heizung gewährleistet sein, d.h., die zu Wohnzwecken dienende Fläche muss mehr als 50 Prozent des Gesamtgebäudes betragen.
Antragsberechtigt sind: (Mit-)Eigentümer:innen, Bauberechtigte oder Mieter:innen eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses.
Registrierung
Registrierungen können seit 1. Juli 2024 so lange durchgeführt werden, wie Budgetmittel zur Verfügung stehen, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2025.
Gefördert werden Leistungen, die seit 1. Juli 2024 erbracht wurden. Der Förderprozess verläuft gleich wie bei der KPC-Förderaktion "Raus aus Öl und Gas".
Zum Infoblatt Zur Homepage von umweltförderung.atFörderbeispiel
Tausch einer alten Holzheizung gegen eine neue Pelletsheizung mit 8 m² Solarthermische-Anlage.
KPC-Förderung neu ab 1. Juli 2024 | 5.000 Euro |
Land Steiermark, Wohnbauförderung "Kleine Sanierung" | 2.475 Euro |
KPC-Solarbonus | 2.500 Euro |
Land Steiermark, "Umweltförderung" Solarthermie-Anlage 8 m² | 2.400 Euro |
Förderung insgesamt | 12.375 Euro |