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Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker, Landesinnung

Wichtiges rund um die neue F-Gase Verordnung

Ein Schwerpunktthema bei der Eröffnung des neuen WIFI-Ausbildungszentrums war: Wärmepumpen: Was ist jetzt im Verkauf und Einbau zu beachten?

Lesedauer: 5 Minuten

28.10.2024

Der Präsident des Verbandes Wärmepumpe Austria, Richard Freimüller, informierte vor Ort in Graz über die entsprechenden Entwicklungen und die Herausforderungen der Installateure. Aufgrund seiner pointierten Aussagen kam es im Nachklang zu einem intensiven Mailverkehr zwischen dem Wärmepumpenverband und Landesinnungsmeister Anton Berger.
Schlussendlich gelang es uns, eine zusammenfassende Stellungnahme vom Wärmepumpenverband Austria zu erhalten, die wir untenstehend zur allgemeinen Klarstellung gerne abdrucken.

Wir weisen besonders darauf hin, dass für Installateur:innen, die normalerweise nicht mit F-Gasen arbeiten oder den Kältekreislauf nicht öffnen, wichtig ist, dass sie damit:

  • d. R. keine Inverkehrbringer:innen sind. Die Einschränkungen der F-Gase Verordnung über das Inverkehrbringen betreffen Hersteller, Vertriebsgesellschaften, Großhändler oder Importeure (aus dem EU-Ausland). D.h. alle Unternehmen, die Wärmepumpen mit F-Gasen in der EU produzieren bzw. in die EU importieren.
  • Es kann jede Wärmepumpe, die heute oder zukünftig von einem Hersteller, einer Vertriebsgesellschaft oder einem Großhändler in Österreich (innerhalb der EU) bezogen wird, auch verkauft und installiert werden! Die Wärmepumpe wurde bereits vorab durch den Lieferanten in Verkehr gebracht, damit können Sie ausschließlich verordnungskonforme Wärmpumpen vom Lieferanten erwerben.

Grundlegendes zur Verordnung

Ziel der F-Gase Verordnung (EU 2024/573) ist die schrittweise Beschränkung der am Markt verfügbaren Mengen an F-Gasen (teilfluorierten Kohlenwasserstoffen HFKW).

Die Emissionsreduktion fluorierter Treibhausgase soll durch drei wesentliche Regelungsansätze erreicht werden:

  1. Schrittweise Beschränkung (Phase down) der am Markt verfügbaren Mengen an F-Gasen
  2. Verwendungs- und Inverkehrbringensverbote
  3. Regelungen zur Emissionsbegrenzung, wie Dichtheitsprüfungen, Zertifizierungen, Entsorgung und Kennzeichnung

Für SHL-Installateure: Differenzierung zum besseren Verständnis

Installationsunternehmen sind in der Regel von der F-Gase Verordnung nicht direkt betroffen, da sie keine Hersteller/Vertriebsgesellschaften/Großhändler oder Importeure (aus dem EU-Ausland) von Wärmepumpen sind.   

Nachfolgende Differenzierung nach Leistungen/Tätigkeiten kann jedes Installationsunternehmen selbst durchführen und sie bietet eine Basis zum besseren Verständnis:

  • Installationsunternehmen: die KEINE Arbeiten mit F-Gasen, Inbetriebnahmen und/oder Arbeiten am/im Kältekreislauf von Wärmepumpen selbst vornehmen;
  • Installationsunternehmen: die Inbetriebnahmen und/oder Arbeiten am/im Kältekreislauf mit F-Gasen selbst durchführen und über die entsprechende Ausbildung/Zertifizierung im Bereich der Kältetechnik verfügen.

Da der weitaus überwiegende Teil der SHL-Installationsunternehmen keine Arbeiten mit F-Gasen, wie Inbetriebnahmen und/oder Arbeiten am/im Kältekreislauf selbst vornehmen, beschränken wir uns in den nachfolgenden Punkten auf Informationen für diese Unternehmen: 

  1. Das SHL-Installationsunternehmen ist i. d. R. kein in Verkehrbringer. Die Einschränkungen der F-Gase-Verordnung über das Inverkehrbringen betreffen Hersteller, Vertriebsgesellschaften, Großhändler oder Importeure (aus dem EU-Ausland). D.h. alle Unternehmen, die Wärmepumpen mit F-Gasen in der EU produzieren bzw. in die EU importieren.
  2. Es kann jede Wärmepumpe, die heute oder zukünftig von einem Hersteller, einer Vertriebsgesellschaft oder einem Großhändler in Österreich (innerhalb der EU) bezogen wird, auch verkauft und installiert werden! Die Wärmepumpe wurde bereits vorab durch den Lieferanten in Verkehr gebracht, damit können Sie ausschließlich verordnungs-konforme Wärmpumpen vom Lieferanten erwerben.
  3. Direkt betroffen sind Installationsunternehmen "nur" über die Einschränkungen der Verfügbarkeit einzelner Produkte oder Produktgruppen; siehe dazu die u. a. Auflistung „…Zeitplan für In-Verkehrbringens- und Serviceverbote …; Die ersten wesentlichen Einschränkungen im Bereich der Wärmepumpe in Ö. sind zum 01.01.2027. Entsprechend der Vorlaufzeiten ist jedoch früher mit operativen Schritten durch Hersteller und Lieferanten zu rechnen; Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Lieferanten, Hersteller, Großhändler etc.!    
  4. Serviceverbote im unten angeführten Zeitplan aus dem Titel der F-Gase VO betreffen ausschließlich Eingriffe und Arbeiten mit F-Gasen am/im Kältekreislauf. D. h. Arbeiten mit F-Gasen im Zuge von Reparaturen, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten, wie Befüllen und Entleeren etc.; Alles an Service-, Reparaturen-, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an der gesamten Heizungsanlage, wie Hydraulik-, Speicher-, Verteil- und Abgabesystem etc.  kann, wie bisher, uneingeschränkt vom Installationsunternehmen vorgenommen werden.  
  5. Die Vorgaben der Hersteller, wie Sicherheits- und Aufstellungsvorschriften, Installationsanleitung etc. sind wie bisher zu beachten und entsprechend zu berücksichtigen. Wichtig und damit verbunden sind auch die jeweils relevanten Informations- und Hinweispflichten des Installationsunternehmens gegenüber dem Endkunden! Diese Punkte gewinnen für das SHL-Installationsunternehmen an Bedeutung und sollten unbedingt umgesetzt und berücksichtigt werden.

Nachfolgend eine Zusammenfassung des Zeitplans für Inverkehrbringungs- und Serviceverbote im Bereich von Wärmepumpen inklusive Bespielen gebräuchlicher Produkte, Produktgruppen und/oder Kältemittel bzw. Erläuterungen (Auf Grund des Umfanges sind die Erläuterungen auf die Jahre bis 2029 beschränkt)    

ab 1. Jänner 2025

Inverkehrbringungsverbot von:

  • Single-Splitgeräten mit weniger als 3 kg Füllmenge mit F-Gasen GWP > 7501;

Beispiele gebräuchlicher Produkte sind Single-Split-Klimaanlagen aus dem klassischen Klimatisierungsbereich, die auf Grund ihres Funktionsumfangs auch als Heizgerät (Luft/Luft-Wärmepumpe) betrieben werden können. Diese Geräte werden in der Regel zur Klimatisierung/Temperierung einzelner Räume eingesetzt und sind im Rahmen der Bundesförderung in Österreich nicht förderfähig

ab 1. Jänner 2026 

Serviceverbot von:

  • Wärmepumpen mit F-Gasen GWP > 2500 mit frischem Kältemittel; Betrifft ausschließlich Arbeiten am/im Kältekreislauf bzw. mit F-Gasen; Betroffen sind bspw. bestehende Wärmepumpen mit dem Kältemittel R404A; Hierbei muss ab diesem Zeitpunkt mit recyceltem oder wiederaufbereitetem Kältemittel gearbeitet werden. Für Information wenden Sie sich an den Wärmepumpenhersteller oder Kältemittellieferanten.

ab 1. Jänner 2027

Inverkehrbringungsverbot von:

  • Luft-Wasser Split-Wärmepumpensysteme mit einer Leistung bis zu 12 kW mit F-Gasen GWP > 1502
  • Monoblock Wärmepumpen mit einer Leistung bis zu 50 kW mit F-Gasen GWP > 1501

Die Leistungsabgrenzung wird nach derzeitigem Informationsstand entsprechend der Ökodesign-Richtlinie bzw. dem Energy-Labeling vorgenommen; Betroffen sind viele Wärmepumpen entsprechend der oben genannten Leistungsbereiche mit gängigen Kältemitteln wie R410a, R407c, R417a, R134a, R32, R448a, R452b, R454b, R513a; Entsprechend der Vorlaufzeiten zur Umsetzung derartiger Einschränkungen ist bereits weitaus früher mit den operativen Schritten durch den Wärmepumpen-Hersteller bzw. -Lieferanten zu rechnen; Für Information wenden Sie sich an den Wärmepumpenhersteller bzw. -lieferanten;

Zu den Ausnahmen hinsichtlich der Sicherheitsanforderung (siehe Fußnote 1 und 2) sind uns noch keine weiteren bzw. detaillierten Informationen bekannt.

ab 1. Jänner 2029

Inverkehrbringungsverbot von:

  • Split-Wärmepumpensysteme mit einer Leistung größer als 12 kW mit F-Gasen GWP > 7502
  • Luft-Luft Split-Wärmepumpensysteme mit einer Leistung bis zu 12 kW mit F-Gasen GWP > 1502

ab 1. Jänner 2030

Inverkehrbringungsverbot von:

  • Monoblock Wärmepumpen mit einer Leistung größer als 50 kW mit F-Gasen GWP > 1502

Serviceverbot von:

  • Recyceltem und wiederaufbereitetem Kältemittel mit F-Gase GWP > 2500; Recyceltem und wiederaufbereitetem Kältemittel mit einem GWP 750 -2500 unbeschränkt)

ab 1. Jänner 2032

Inverkehrbringungsverbot von:

  • Monoblock Wärmepumpen mit einer Leistung bis zu 12 kW die F-Gase enthalten1 

Serviceverbot von:

  • Recyceltem und wiederaufbereitetem Kältemittel mit F-Gase GWP > 2500 

ab 1. Jänner 2033

Inverkehrbringungsverbot von:

  • Split-Wärmepumpensystemen mit einer Leistung größer als 12 kW mit F-Gasen GWP > 1501 

ab 1. Jänner 2035

Inverkehrbringungsverbot von:

  • Split-Wärmepumpensysteme mit einer Leistung bis zu 12 kW die F-Gase enthalten2 

Ausnahmen sind nur zulässig, wenn bestimmte Sicherheitsanforderungen erreicht werden müssen. 

Wenn Sicherheitsanforderungen einen Einsatz von fluorierten Treibhausgasen mit einem GWP von 150 oder weniger nicht zulassen, dann gilt das Limit GWP = 750. 

Zu beachten

  1. Das Inverkehrbringen von Teilen zur Reparatur und Wartung ist zulässig.
  2. Bei einer Reparatur darf sich die Menge des enthaltenen F-Gases nicht erhöhen. Außerdem darf kein F-Gas mit einem höheren GWP genutzt werden, als das ursprünglich enthaltene F-Gas.
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