Gütesiegel für Befähigungsprüfungsabsolventen
Analog zum Meistersiegel gibt es nun auch für die Gas- und Sanitärtechniker ein staatliches Gütesiegel
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Unternehmen, deren Inhaber oder gewerberechtlicher Geschäftsführer eine staatliche Befähigungsprüfung erfolgreich abgelegt haben, dürfen bereits länger bei der Namensführung und bei der Bezeichnung der Betriebsstätte den Begriff "Staatlich geprüft" verwenden.
Staatliches Gütesiegel
Eine weitere langjährige Forderung konnte nun ebenfalls erfolgreich umgesetzt werden: Analog zum Meistersiegel gibt es auch für die Gas- und Sanitärtechniker ein staatliches Gütesiegel. Damit können Unternehmen, deren Inhaber oder gewerberechtlicher Geschäftsführer eine Befähigungsprüfung erfolgreich abgelegt haben, ihre Qualifikation nach außen dokumentieren.
Eine eigene Anmeldung für das Führen des Gütesiegels ist nicht erforderlich, jeder Gewerbetreibende muss eigenständig prüfen, ob er das Gütesiegel führen darf.
Verwendungsmöglichkeiten
Das Gütesiegel darf im geschäftlichen Verkehr für Geschäftskorrespondenz, Internetauftritt, Websites, Mails, aber auch in PR-Aktivitäten und auf Betriebsmitteln wie Kfz, Arbeitskleidung usw. verwendet werden. Die Farbgebung hat grundsätzlich dem Muster der Verordnung zu entsprechen. Die nicht in Schwarz dargestellten Teile des Musters dürfen auch in Schwarz wiedergegeben werden. Auch die Größe des Siegels darf variieren, wobei aber die durch die Verordnungen vorgegebenen Relationen eingehalten werden müssen.
Nutzen auch Sie diese Chance, die Qualifikation Ihres Betriebe dem Konsumenten gegenüber sichtbar zu machen!