Zertifikat Kälte-Klima-Technik
Musteranträge zur Personen- und Unternehmenszertifizierung
Lesedauer: 1 Minute
Kälte- und Klimatechniker und andere Mechatroniker mit entsprechender Berechtigung benötigen seit 4. Juli 2011, wenn sie in den Kältekreislauf einer ortsfesten Kälte- oder Klimaanlage eingreifen, eine Zertifizierung.
Die F-Gase-Verordnung stellt klar, dass eine Berechtigung zur Ausübung des Gewerbes der Kälte- und Klimatechnik nicht einer Personenzertifizierung gleichzusetzen ist.
Unter welchen Voraussetzungen können Personenzertifikate von der Bundesinnung ausgestellt werden?
Voraussetzungen zur Erlangung eines Personenzertifikats der Kategorie I:
- Vorliegen einer Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Kälte- und Klimatechnik oder
- Vorliegen einer Meisterprüfung im Handwerk Kälte- und Klimatechnik
Musteranträge Zertifizierung
Wenn Sie eine dieser Voraussetzungen erfüllen, sind keine weiteren
Nachweise notwendig. In diesem Fall gehen Sie gleich weiter zu den Musteranträgen:
Musterantrag zur PERSONENZERTIFIZIERUNG von Einzelpersonen
Musterantrag zur PERSONENZERTIFIZIERUNG von mehreren Personen eines Unternehmens
Musterantrag zur UNTERNEHMENSZERTIFIZIERUNG beim Bundesministerium
Haben Sie als Unternehmer und Ihre Mitarbeiter andere Ausbildungen absolviert,
müssen Sie der Prüfstelle Kenntnisse nachweisen, wie sie in
der "F-Gase-Verordnung" verlangt werden. Inwieweit Herstellerschulungen
anerkannt werden können, entscheidet ebenfalls die Prüfstelle.
Welche anderen Ausbildungen und Ausbildungskombinationen für die
Personenzertifizierung von der Prüfstelle anerkannt und berücksichtigt
werden, können Sie im Downloadbereich detailliert nachlesen.
Stand: 11.02.2020