Zahntechniker

Zahntechniker-Verordnung

Zugangsvoraussetzungen für das Handwerk der Zahntechniker

Lesedauer: 1 Minute

Inhaltsverzeichnis

    Auf Grund der Gewerbeordnung ist der Nachweis der fachlichen Qualifikation zum Antritt des Handwerks der Zahntechniker (§ 94 Z 81 GewO 1994) notwendig. Die Qualifikation ist erfüllt, durch Zeugnisse über

    1. die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Zahntechniker und
    2. eine mindestens zweijährige fachliche Tätigkeit (§ 18 Abs. 3 GewO 1994) und
    3. die erfolgreich abgelegte Meisterprüfung.

    Stand: 19.02.2019