Berufsbild Florist:in
Berufs- und Ausbildungsinformationen zur Lehre
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Die wichtigsten Key-Facts zu dem Lehrberuf und Berufsbild Florist:in finden Sie auf dieser Seite.
Lehrausbildung
Die Ausbildung erfolgt im Lehrbetrieb und in der Berufsschule (duales Ausbildungssystem). Im Betrieb lernen die Lehrlinge die Praxis als Florist:in kennen. In der Berufsschule erfolgt der theoretische Unterricht, wo man Dinge lernt, die im Arbeitsalltag direkt angewendet werden können.
Die Ausbildungszeit im Lehrberuf Florist:in beträgt drei Jahre und wird mit der Lehrabschlussprüfung abgeschlossen.
Um eine Lehre abschließen zu können, muss ein aufrechtes Lehrverhältnis bestehen oder abgeschlossen worden sein und der Besuch der Berufsschule nachgewiesen werden.
Fehlen Voraussetzungen, um die Lehrabschlussprüfung anzutreten, ist es in Ausnahmen möglich, bei den Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern die Zulassung zur Lehrabschlussprüfung zu beantragen.
Virtuelle Betriebsbesichtigung
Berufsbild und Tätigkeitprofil
- Fertigen von floralen Werkstücken
- Warenpräsentation
- Gestalten von Ausstellungen
- Farbenlehre, Stilkunde
- Kenntnis der botanischen Namen
- Raumgestaltungen, Licht, Präsentationsflächen
- Zimmerpflanzen erkennen, pflegen, düngen, dekorieren
- Freilandpflanzen erkennen, pflegen, düngen, dekorieren
- Kundenberatung, Betreuung, Reklamation
- Fertigen von floralen Dekorationen für verschiedenste Anlässe
- Entwerfen floraler Konzepte
- Wareneinkauf, Warenannahme
- Kaufmännische Geschäftsorganisation
- Sicherheitsvorschriften
- Handhabung und Instandhaltung von Werkzeug und Maschinen
- Kenntnis der Werk- und Hilfsstoffe, Verwendungszweck und Verarbeitungsmöglichkeit
- Kenntnis der ökologischen Zusammenhänge in der Natur
- Kenntnis und Erkennung einschlägiger Krankheiten und Schädlinge und Kenntnis der Bekämpfung und des Pflanzenschutzes
- Behandeln, Pflege und Lagerung der Schnittblumen und Pflanzen
- Kenntnis des Blumen- und Pflanzentransportes
- Grundkenntnisse endloser Kulturen
- Grundkenntnisse in Digitalisierung (Homepage, Webshop und Onlineverkauf, Werbeschild, Gespräche, Social Media)
Floristen gestalten vorwiegend Werkstücke aus Pflanzen, Schnittblumen, Naturmaterialien, Trockenblumen und Kunstblumen.
Als Florist:in gestalten Sie Werkstücke wie Blumensträuße, Gefäßfüllungen, Kränze und Gestecke aus Schnittblumen, Naturmaterialien, Trockenblumen und Kunstblumen. Sie beraten Kunden zu floralen Gestaltungen für verschiedenste Anlässe, entwerfen das florale Konzept und führen es auch aus.
Sie versorgen Schnittblumen, arrangieren diese für den Verkauf und verarbeiten sie zu besonderen Werkstücken.
Als Florist:in sind Sie Expert:in für Zimmerpflanzen, deren Pflege- und Standortansprüche. Sie kombinieren diese mit verschiedensten Gefäßen und arrangieren daraus dekorative Raumelemente.
Ihr Arbeitsumfeld kann sowohl ein Blumengeschäft, als auch ein Gartencenter, eine Gärtnerei mit Blumengeschäft, der Blumengroßhandel oder auch die Tätigkeit als mobile Eventflorist:in, Hochzeitsflorist:in oder Auftragsflorist:in sein. Nach dem Absolvieren der Meisterprüfung steht Ihnen auch die Möglichkeit frei, als selbständiges Ein-Personen-Unternehmen (EPU), EPU mit Schauraum oder als Auftragsfloristi:in, als Web Shopflorist:in, Seminarflorist:in oder Spezialist:in für Innenraumbegrünung tätig zu sein.
Entwicklungsmöglichkeiten und Berufsqualifizierung nach der Erstausbildung
Nach Beendigung der Lehre und dem erfolgreichen Ablegen der Lehrabschlussprüfung, hat man die Qualifikation als Facharbeiter. Danach hat man die Möglichkeit, mit der Absolvierung der Meisterprüfung oder einer vorgeschrieben Praxiszeit sich als Florist:in selbständig zu machen und sein eigenes Unternehmen zu gründen.
Sein eigenes Blumengeschäft kann man eröffnen, wenn man die Meisterprüfung einschließlich der Unternehmerprüfung abgelegt hat.
Die Bundesinnung der Gärtner und Floristen hat in Zusammenarbeit mit der WKO individuelle Bildungspfade für Florist:innen erstellt.
Die Bildungspfade stellen eine Karriereplan dar, der entsprechend den persönlichen Bedürfnissen angepasst werden kann.
Stand: 21.04.2024