Wer darf Fahrzeuge nach § 57a überprüfen?
Voraussetzungen zur periodische Überprüfung von Fahrzeugen
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Die wiederkehrende Begutachtung von Fahrzeugen obliegt dem Gesetzgeber, der die periodische Überprüfung an Werkstätten und an "geeignete Personen", wie KFZ-Techniker delegiert. Daher müssen diese strenge Voraussetzungen erfüllen. So muss die Werkstätte über geeignete Einrichtungen verfügen und eine eindeutig nachvollziehbare Dokumentation über alle Fahrzeugüberprüfungen führen.
Auch die KFZ-Techniker müssen regelmäßig persönliche Schulungen besuchen, um Überprüfungen durchführen zu dürfen. Selbstverständlich wird dies vom Gesetzgeber laufend kontrolliert. Eine Missachtung der Vorschriften kann zum Entzug der Erlaubnis, Fahrzeuge zu überprüfen, führen.
In diesem Sinne agieren die vom Gesetzgeber "ermächtigten Begutachtungsstellen" in dessen Auftrag und als "Behörde".
Welche Voraussetzungen muss eine "geeignete Person" erfüllen?
Der Gesetzestext schreibt die Voraussetzungen und persönlichen Qualifikationen fest, die eine "geeignete Person" erfüllen muss, um Fahrzeuge nach § 57a zu überprüfen.
- Voraussetzungen und persönliche Qualifikation (pdf-Download)
Welche Mindestausrüstung ist für eine Prüfstelle gesetzlich vorgeschrieben?
Der Gesetzgeber regelt genau die Einrichtung und Ausstattung einer ermächtigten Begutachtungsstelle.
- Einrichtung und Ausstattung von Begutachtungsstelle (pdf-Download)
Stand: 28.09.2020