Detailansicht einer grünen Tonne mit Gefahrenaufkleber brennbar, im Hintergrund verschwommen weitere blaue Tonnen aufeinander gestapelt
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Fahrzeugtechnik, Landesinnung

Novelle der Verordnung brennbare Flüssigkeiten 2023 (VbF 2023)

BGBL. II Nr. 141/2024 tritt mit 1. Juli 2024 in Kraft

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11.06.2024

Die Novelle der Verordnung brennbare Flüssigkeiten 2023 (VbF 2023) wurde am 5. Juni 2024 im Bundesgesetzblatt BGBL. II Nr 141/2024 kundgemacht und tritt mit 1. Juli in Kraft. Die Novellierungen betreffen folgende Neuerungen: 

  1. Für brennbare Flüssigkeiten der Gefahrenklasse 4 gelten zukünftig folgende Schutzstreifen:
    Bis 40.000 l : 3 m
    Darüber: 5 m
    Mit der vorgeschlagenen Änderung wird den notwendigen Anforderungen für neue Anlagen Rechnung getragen. Für bestehende Anlagen, für die in der früheren VbF keine Abstände, bzw. Abstände erst ab 5.000 l (Gefahrenkategorie 1 bis 3) oder erst ab 200.000 l (Gefahrenkategorie 4) vorgesehen waren, sind im § 49 Abs. 1 Z 6 und Z 7 abweichende Bestimmungen vorgesehen. 
  2. Gemauerte Domschächte können nun gleichzeitig mit dem Lagerbehälter getauscht werden. 
  3. Die Fristen für den Lagerbehältertausch für Lagerbehälter, die bis 1985 hergestellt worden sind, können bis 31.12.2029 erstreckt werden, wenn zwei positive Dichtheitsprüfungen vorliegen. 
  4. Mechanische Überfüllsicherungen müssen nicht im Rahmen der wiederkehrenden Prüfungen geprüft werden. 
  5. Füllstellen an bestehenden Tankstellen müssen den Bestimmungen betreffend Mindestabstand und Abstellflächen (in § 45 Abs. 1 und Abs. 2 erster Satz) spätestens nach Ablauf von zehn Jahren ab dem Inkrafttreten der Verordnung entsprechen. 
  6. Ansonsten gab es noch ein paar redaktionelle Änderungen und Klarstellungen. 
  7. Link zum Bundesgesetzblatt  

Am 19. Juni findet von 10 bis 12 Uhr ein Webinar zur neuen VbF statt. Anmeldungen bitte unter: https://forms.office.com/e/a639HceHeS 

Der Link zum Webinar wird Ihnen rechtzeitig an die von Ihnen mitgeteilte Mailadresse übermittelt.

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