Handwerkerausnahme bei Lkw-Maut in Deutschland
Handwerkerfahrzeuge sind von der Mautpflicht ausgenommen, die von 7,5 t auf 3,5 t abgesenkt wurde. Wer zählt als Lenker:in eines Handwerkerfahrzeugs?
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Mit der Information vom 24. Mai 2024 haben wir über die Erweiterung der Bundesfernstraßenmaut ab dem 1. Juli 2024 für Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGM) zwischen 3,5t und 7,5t und einer Handwerkerausnahme berichtet.
Darin wurde angemerkt, dass die Handwerkerausnahme u. a. an die Bedingung geknüpft ist, dass der:die Fahrer:in laut seinem Arbeitsvertrag gleichzeitig Werksstattmitarbeiter sein muss und nicht ausschließlich für eine Fahrtätigkeit eingestellt ist.
Weil der Gesetzestext verschieden auslegbar ist, hat TollCollect und das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) auf Nachfrage zwischenzeitlich eine Stellungnahme und Präzisierung zur Definition der Handwerkerausnahme und die fahrzeuglenkende Person abgegeben.
Demnach muss der:die Fahrer:in ein:e Mitarbeitende des Handwerksbetriebs sein, bei dem
- Material, Ausrüstungen oder Maschinen transportiert werden, die zur Ausführung der Dienst- und Werkleistungen notwendig sind, einschließlich Werkzeuge, Arbeitsmittel, Ersatzteile, Geräte oder Zubehör
oder - handwerklich gefertigte Güter transportiert werden, die im eigenen Handwerksbetrieb hergestellt, weiterverarbeitet oder repariert werden
Der:Die Fahrer:in selbst muss keinen weiteren Bezug zu den transportierten Materialien und Gegenständen haben. Er:Sie muss nicht selbst im Fertigungs- und Reparaturprozess beteiligt sein. Er:Sie kann somit auch ausschließlich als Fahrer:in angestellt sein.
Wenn ein Fahrzeug zur Reparatur in die eigene Werkstatt gebracht und anschließend wieder zurückgebracht wird, handelt es sich um eine mautfreie Fahrt. Hierunter fällt auch die Verbringung eines reparierten Fahrzeugs zur Zwischenbearbeitung (zum Beispiel Lackierung) an ein anderes Unternehmen.
Für den Fall einer Kontrolle sollte der:die Fahrer:in entsprechende Nachweise zum Unternehmen vorweisen können, wie eine Kopie der Gewerbeanmeldung oder Handwerkskarte. Ebenfalls sollte eine Kopie des Kunden-/Reparaturauftrags, aus dem der Grund der Fahrzeugtransports hervorgeht, mitgeführt werden.