Mitarbeiter:innenprämie im Metallgewerbe
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Die freiwillige Mitarbeiter:innenprämie für Arbeiter, Angestellte und Lehrlinge ist nun über einen Zusatzkollektivvertrag geregelt worden. Dieser ist bereits über die Kollektivvertragsdatenbank abrufbar sein. Diese Zusatzkollektivverträge ermächtigen nun die Arbeitgeber:innen zum Abschluss von Betriebsvereinbarungen mit dem Betriebsrat bzw. in Betrieben ohne Betriebsrat, eine vertragliche Vereinbarung für sämtliche Arbeitnehmer:innen, steuer- und sozialversicherungsfrei abzuschließen. Einzelvereinbarungen mit allen Arbeitnehmer:innen sind zulässig, aber nicht notwendig. Allen Arbeitnehmer:innen ist die Mitarbeiter:innenprämie grundsätzlich in derselben Höhe zu gewähren. Sachliche Differenzierungen bezüglich der Anspruchsvoraussetzung bzw. der Höhe sind zulässig, allerdings nur in den im Zusatzkollektivvertrag geregelten Fällen.
Wie Sie die Mitarbeiter:innenprämie in Ihrem Betrieb umsetzen können, was zu beachten ist und welche Differenzierungen Sie treffen können, erfahren Sie in einem Webinar mit unserem Kollektivvertragsexperten Dr. Heinz Rothe.
Wann: 18. April 2024
Dauer: 9:30 bis 10:30 Uhr
Zur Anmeldung
Sollten Sie im Vorfeld schon Fragen dazu haben, können Sie uns diese gerne bis 15. April 2024 an metalltechniker@wkstmk.at schicken.