Start der Stromspeicherförderung vom Klima- und Energiefonds
Von der Förderung betroffen sind Stromspeicheranlagen, die Strom aus bereits bestehenden PV-Anlagen bis zu einer nutzbaren Speicherkapazität von 50 kWh speichern.
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Der Klima- und Energiefonds fördert seit 10. April 2024 Stromspeicheranlagen, die Strom aus bereits bestehenden PV-Anlagen bis zu einer nutzbaren Speicherkapazität von 50 kWh speichern. Wesentliche Voraussetzungen für die Förderwürdigkeit sind, dass die Projekte weder der Umsatzsteuerbefreiung nach UStG 1994 unterliegen noch ein Förderantrag im Rahmen des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz gestellt werden kann. Zur Förderung eingereicht werden können ausschließlich jene Anlagen, die ab dem 1. Jänner 2024 geliefert worden sind bzw. geliefert werden. Das Budget ist für 2024 mit 35 Mio. Euro dotiert.
Um einen Antrag auf Förderung stellen zu können, ist eine Registrierung für das Projekt erforderlich. Die Registrierung erfolgt ausschließlich online unter www.speicher.klimafonds.gv.at und ist in Abhängigkeit des zur Verfügung stehenden Budgets möglich. Die Förderung wird nicht über die EAG-Abwicklungsstelle beantragt.
Einzelheiten zum Förderprogramm und wie die Förderung in Anspruch genommen werden kann, sind dem Leitfaden Stromspeicheranlagen zu entnehmen.