Bau, Landesinnung

Neue Wohnbau-Förderungsrichtlinien/Optimierungsmaßnahmen in der Abwicklung der Förderung „Assanierung“

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04.04.2024

Die Abteilung 15 Energie, Wohnbau, Technik, FA Energie und Wohnbau des Landes Steiermark trifft aufgrund einer Besprechung mit Vertretern der Landesinnung Bau Klarstellungen zur Voranfrage bei Förderung „Assanierung“ und überarbeitete die Förderungsinformationen und Formulare bei den Förderungen „Umfassende energetische Sanierung“, „Umfassende Sanierung“ und „Assanierung“.

Die optionale Voranfrage bei der Assanierung ist als Serviceangebot gedacht, das Förderungswerber:innen die Möglichkeit bieten soll, noch vor der endgültigen Prüfung der Förderungsfähigkeit und mit minimiertem Planungsaufwand die grundsätzliche Eignung von Assanierungsprojekten abzuklären. Dieses Serviceangebot ist jedoch nicht dafür gedacht, fertige Planungen zu überprüfen.

 Die adaptierte Förderungsrichtlinie, die Geschäftsordnung zum Sanierungswohnbautisch sowie Informationen rund um die „Voranfrage“ bei der Förderung „Assanierung“ finden Sie HIER.

Informationen zur Förderung der „umfassenden energetischen Sanierung“ sind HIER bzw. für die Förderung „Umfassende Sanierung“ HIER abrufbar. 

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