"Qualifikation muss etwas wert sein!"
Hermann Talowski, Obmann der Sparte Gewerbe und Handwerk, fordert, dass die öffentliche Hand die Prüfungsgebühren für Lehrlingsabschlussprüfungen übernimmt, um die steirischen Betriebe in ihrer Ausbildungsarbeit zu entlasten.
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Aus- und Weiterbildung sind nach wie vor Schlüsselthemen für die steirischen Gewerbe- und Handwerksbetriebe. Umso wichtiger ist es, dass für die Unternehmen für ihre Ausbildungsarbeit keine zusätzlichen Belastungen entstehen. Deswegen fordert Hermann Talowski, Obmann der Sparte Gewerbe und Handwerk, dass die Prüfungsgebühren für Lehrlingsabschlussprüfungen von der öffentlichen Hand übernommen werden.
Prüfungsgebühren für Lehrlingsabschlussprüfungen – von wie viel Geld reden wir und wer muss zahlen?
Wir haben derzeit in Österreich die absurde Situation, dass Unternehmen, die Lehrlinge ausbilden, also massiv in die Zukunft investieren, zur Kasse gebeten werden. Die Lehrabschlussprüfung kostet österreichweit 132 Euro pro Lehrling. Das klingt zwar „nur“ wie ein kleiner Betrag, aber in Summe sind das allein in der Steiermark zwei Millionen Euro. Die Hälfte davon, also eine Million Euro, entfällt dabei auf die Betriebe der Sparte Gewerbe und Handwerk, weil bei uns die meisten Lehrlinge ausgebildet werden. Und es geht ja nicht nur ums Geld: Es geht um die Botschaft, die man aussendet.
Nämlich, dass die Lehre im Vergleich zu anderen Ausbildungen schlechter dasteht?
Ja, so kommt das rüber. Für eine Matura muss niemand eine Gebühr zahlen, aber bei Lehrlingen legt man den Ausbildungsbetrieben zumindest symbolisch schon gleich am Anfang einen Stein in den Weg – das kann nicht sein! Die Sparte Gewerbe und Handwerk setzt sich daher dafür ein, dass die Prüfungsgebühren für Lehrlingsabschlussprüfungen, die von Unternehmern zu entrichten sind, von der öffentlichen Hand übernommen werden. Qualifikation muss etwas wert sein!
Es hat sich ja schon einiges getan in Sachen Aufwertung der Lehre bzw. der weiteren Karriere mit Lehre …
Ja, richtig, hier wurden wichtige Schritte gesetzt. Ab 2024 werden die Prüfungskosten für angehende Meister:innen und Befähigte übernommen. Konkret übernimmt die öffentliche Hand Prüfungsgebühren für den Erst- und Zweitantritt zu Modulprüfungen 1, 2 und 3 der
Meister- und Befähigungsprüfungen sowie für die Unternehmerprüfung. Dazu kommt auch, dass der Meister im Rahmen des Nationalen Qualifikationsrahmens dem Bachelor gleichgestellt ist, nämlich auf Stufe 6.
Und dass man sich den Titel eintragen lassen kann.
Ja, das ist eine Besonderheit. Wir wollten dieses Zeichen der Wertschätzung setzen. Immerhin ist die Meister- bzw. Befähigungsprüfung die höchste Stufe der beruflichen Qualifikation.
Welche Bedeutung hat die Lehrausbildung gesamtwirtschaftlich betrachtet?
Von unseren über 45.000 Mitgliedsbetrieben sind 2.500 Lehrbetriebe, die fast 7.000 Lehrlinge ausbilden. Das sind die Fachkräfte von morgen! Ganz wichtig: Ich will auf keinen Fall Schule und Lehre gegeneinander ausspielen – alle Berufs- und Karrierewege sind gleichwertig, aber der Lehre gebührt einfach noch mehr Aufmerksamkeit, als sie im Moment erfährt. Da ist noch Luft nach oben!
Was ist jetzt in Sachen Prüfungsgebühren geplant?
Aktuell wird die weitere Vorgangsweise im Projektteam des wirtschaftspolitischen Beirats im Bereich Bildung, Jugend & Fachkräfte erarbeitet. Als nächsten Schritt werden wir einen Antrag im Wirtschaftsparlament stellen, um Unterstützung für dieses Anliegen zu gewinnen. Wir sind überzeugt davon, dass eine Übernahme der Prüfungsgebühren eine Wertschätzung der Ausbildungsbetriebe für die Fachkräfteausbildung darstellt. Außerdem wollen wir eine Debatte über die Übernahme der Entgeltvergütung in der Berufsschulzeit anstoßen. Gerade die Wertschätzung für Ausbildungsbetriebe ist heute wichtiger denn je, und dann braucht es auch Wahrnehmung und Anerkennung in der Öffentlichkeit sowie wenigstens finanzielle Gleichstellung mit jenen, die nicht ausbilden.