Wirtschaftskammerwahlen 2025 in Wien
Wählen zahlt sich aus - nutzen Sie Ihr Wahlrecht!
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Durch die Wirtschaftskammerwahl können Sie Ihre Vertreter:innen bestimmen und sicherstellen, dass die Kammer [Bundesland] und die Fachorganisationen Ihre Interessen und Anliegen – unbeeinflusst vom Staat - wahrnehmen. Gleichzeitig stärken Sie so Ihre gesetzlichen Interessenvertretungen in Gestalt der Wirtschaftskammern und Fachorganisationen.
Wen Sie wählen | Die Urwahl
Bei der Wirtschaftskammerwahl geben Sie Ihre Stimme bei der sogenannten Urwahl ab. Das bedeutet, dass Sie die Mitglieder der Fachgruppenausschüsse und die Fachvertreter:innen direkt wählen – auf Grundlage des allgemeinen, gleichen und geheimen Verhältniswahlrechts.
Die Mitglieder der übrigen Kollegialorgane (der Fachverbandsausschüsse, der Spartenkonferenzen sowie der Präsidien, Erweiterten Präsidien und Wirtschaftsparlamente der Kammern) werden gemäß dem Ergebnis der Urwahlen durch indirekte Wahlen bestimmt.
Wer wählen kann | Die Wahlberechtigung
Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie
- zum Stichtag – das ist der 25.11.2024 – Mitglied einer Fachorganisation in Wien sind
- und Sie Ihre Gewerbeberechtigung nicht ruhend gemeldet haben.
Detailinfos und Aufnahme bei ruhend gemeldeter Berechtigung
Für die Wahl relevante Formulare
Wenn Sie Einzelunternehmer:In sind, können Sie mit diesem Formular die Wahlkarte beantragen.
Antrag Ausstellung Wahlkarte EinzelunternehmenAntrag Ausstellung Wahlkarte (juristische Person)
Als Vertreter einer juristischen Person oder eines sonstigen Rechtsträgers, können Sie mit diesem Formular die Wahlkarte beantragen.
Antrag Ausstellung Wahlkarte juristische PersonAntrag Aufnahme Ruhende
Jene Mitglieder, deren Gewerbe zum Stichtag ruhend gemeldet ist, können einen Antrag auf Aufnahme in die Wählerliste stellen und somit trotz (weiterhin) ruhender Berechtigung ihr Wahlrecht ausüben.
Antrag Aufnahme RuhendeFormulare für Wählergruppen
Wählergruppen, die sich an der Wahl beteiligen wollen, haben ihre Wahlvorschläge auf Grund der Inhalte der Wahlkundmachung für die jeweiligen Fachgruppen und Fachvertretungen der Hauptwahlkommission schriftlich und für jede Fachgruppe (Fachorganisation) einzeln vorzulegen.
UnterstützungserklärungWichtige Termine | Übersicht
- 25.11.2024: Stichtag für die Wahlberechtigung
- 25.11.—5.12.2024: Wählerlisten liegen auf/Möglichkeit der Einsichtnahme, des Stellens von Aufnahmeanträgen und der Erhebung von Einsprüchen
- 13.03.2025: Letzter Tag für das Eintreffen von Wahlkarten
Mehr Wahlinfos
Weitere Informationen und eine Übersicht über die Wahlseiten aller Bundesländer finden Sie auf der Wahlinfo-Seite der Wirtschaftskammer Österreich.
Rechtliche Basis Wirtschaftskammerwahlen
Detailinfo zur Wahlberechtigung
Es kann ein Mitglied – dessen Berechtigung zum Stichtag ruhend gemeldet ist – binnen zehn Tagen nach Verlautbarung der Wählerlisten, also bis zum 5. Dezember 2024 einen Antrag auf Aufnahme in die jeweilige Wählerliste stellen. Innerhalb derselben Frist können Einsprüche wegen der Aufnahme vermeintlich Nichtwahlberechtigter oder wegen der Nichtaufnahme vermeintlich Wahlberechtigter