Offenlegung - Transparenz | Wirtschaftskammer Tirol

WKT Funktionsentschädigungen, WKT Rechnungsabschluss und Budgetvoranschlag sowie Wählergruppen-Förderung

Lesedauer: 2 Minuten

Die Wirtschaftskammer Tirol bekennt sich zu Transparenz gegenüber ihren Mitgliedern und der Öffentlichkeit. Dazu gehört auch die Offenlegung der Funktionsentschädigungen der Spitzenfunktionär:innen sowie des Rechnungsabschlusses und des Voranschlags.

Offenlegung der Höchstsätze für Funktionsentschädigungen der Spitzenfunktionär:innen der Wirtschaftskammer Tirol

Die Mitglieder des Präsidiums der WKT, die Obfrauen und Obmänner der Landessparten sowie deren Stellvertreter:innen, die/der Wifi-Beiratsvorsitzende und die Bezirksstellenobleute erhalten für ihre Tätigkeit zwölf Mal im Jahr eine Funktionsentschädigung, die zu versteuern ist. Die Obergrenze der Entschädigung des Präsidenten ist bundesverfassungsgesetzlich fixiert. Abfertigungen, Ruhe- oder Versorgungsgenüsse (zb. Pensionen) sind gesetzlich ausgeschlossen und werden nicht gewährt. Gemäß § 10 Abs 1 lit 2 b des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre (BezBegrBVG) dürfen die monatlichen Bezüge der obersten Funktionäre der gesetzlichen beruflichen Vertretungen (= der Kammern) auf Bundesebene höchstens 130 % des Monatsbezugs eines Nationalratsabgeordneten gemäß § 1 Abs 1 BezBegrBVG betragen. Die Funktionsentschädigungen der anderen Funktionär:innen sind § 10 Abs 2 BezBegrBVG zufolge im Rahmen dieser Obergrenze in Abhängigkeit vom jeweiligen Verantwortungs- und Aufgabenbereich sowie von Unterschieden in der Funktion bzw. Tätigkeit festzulegen.

Bei Zusammentreffen von zwei Funktionsentschädigungen gebührt die kleinere nur zur Hälfte. Sind beide Funktionsentschädigungen gleich groß, ist jede von ihnen um je ein Viertel zu kürzen.

WKT-Funktionsentschädigung 12x jährlich

Funktion (WKT)

Höchstgrenze 2024

EUR

Tatsächliche Entschädigung 2024

EUR

Präsident:in 14.079,27
 2.135,20
Vizepräsident:in   3.488,10   2.135,20
Wifi Beiratsvorsitzende:r
  3.416,70 
1.045,75

Spartenobmann
Spartenobfrau

  3.416,70   2.018,00
Spartenobmann-Stv.
Spartenobfrau-Stv.
  1.708,35      610,50
Bezirksstellenobmann
Bezirksstellenobfrau
  2.433,15  1.437,10



WKT Rechnungsabschluss und Budgetvoranschlag

Wählergruppen-Förderung

Die Wirtschaftskammern haben den gesetzlichen Auftrag, die im jeweiligen Wirtschaftsparlament vertretenen Wählergruppen zu unterstützen (§§ 19 Abs 2 Z 5 und 31 Abs 3 Z 10 WKG). Mit der Wählergruppen-Förderung wird die demokratisch legitimierte Tätigkeit der im Wirtschaftsparlament vertretenen Wählergruppen im Rahmen der Selbstverwaltung der Wirtschaft unterstützt. Die Festlegung der Wählergruppen-Förderung erfolgt im Rahmen eines demokratischen Prozesses. Konkret werden Höhe und Aufteilungsschlüssel der Fraktionsförderung von den gewählten Vertreter:innen im Präsidium der jeweiligen Kammer beschlossen.

Die im Wirtschaftsparlament vertretenen Wählergruppen erhalten eine Wählergruppenförderung im Gesamtausmaß von jährlich EUR 570.000,00. Dieser Betrag wird anhand der bei den Urwahlen der Wirtschaftskammerwahlen Tirol 2020 erzielten gültigen Stimmen aufgeteilt. Mangels Wählerstimmen bei der Fachliste Industrie gelangt bei der Aufteilung ein Prozentsatz in Höhe von 1,4 % zur Anwendung.

Die Auszahlung des jährlichen Betrages erfolgte in der abgelaufenen Funktionsperiode in zwei Tranchen.

Es ist gesetzlich klar geregelt, dass diese Gelder nicht an politische Parteien fließen oder für Parteizwecke verwendet werden dürfen. Das Geld dient ausschließlich für die Arbeit der Wählergruppen innerhalb der Wirtschaftskammer. Die wahlwerbenden Gruppen müssen einen Verwendungsnachweis erbringen und bestätigen, dass von den zur Verfügung gestellten Mitteln nichts an politische Parteien weitergeleitet wurde und dass aus diesen Mitteln keine Parteienfinanzierung erfolgte.

Aufgrund der erzielten Wählerstimmen ergeben sich somit folgende jährliche Unterstützungsbeiträge:

WKT Wählergruppen-Förderung im Jahr 2022

Tabellen Bezeichnung
Unterstützung der WählergruppenBetrag in EUR
Tiroler Wirtschaft - Christoph Walser - Wirtschaftsbund
    462.453,00
Grüne Wirtschaft       43.159,00
RfW - freiheitliche Wirtschaft und Unabhängige
       38.166,00
NEOS - unternehmerisches Tirol UNOS
       18.242,00
Fachliste der Tiroler Industrie (Pauschalbetrag)
        7.980,00
     570.000,00


 
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Stand: 29.10.2024

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