Wirtschaftskammerwahl 2025 in Salzburg
Am 12. und 13. März 2025 findet in Salzburg die Wirtschaftskammerwahl statt. Unternehmerinnen und Unternehmer können ihre Stimme vor Ort im Wahllokal oder per Wahlkarte abgeben. Alle wichtigen Informationen zur Wirtschaftskammerwahl 2025 finden Sie hier.
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Wann und wo Sie wählen
Die Wirtschaftskammerwahl findet am 12. und 13. März 2025, jeweils von 8.00 – 20.00 Uhr, in Stadt und Land Salzburg statt. Sie können Ihre Stimme persönlich im Wahllokal abgeben. Wo Ihr Wahllokal liegt, finden Sie in der Wahlkundmachung.
Darüber hinaus kann auch mit Wahlkarte gewählt werden. Nähere Informationen dazu finden Sie in der hier.
Wer wählen kann
Sie sind wahlberechtigt, sofern Sie zum Stichtag, das ist der 25. November 2024, Mitglied in einer Fachgruppe/Fachvertretung sind und Ihre Gewerbeberechtigung nicht ruhend gemeldet ist.
Innerhalb einer Fachgruppe/Fachvertretung hat jeder Wahlberechtigte nur eine Stimme. Voraussetzung für die Stimmabgabe ist die Eintragung in die Wählerliste. Juristische Personen und sonstige Rechtsträger haben zur Ausübung des Wahlrechts einen Gesellschafter, einen Geschäftsführer ein Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied oder einen Prokuristen zu bevollmächtigen.
Die Wählerlisten liegen ab dem 25. November 2024 in der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer, bei den Geschäftsstellen der Fachgruppen und in den Bezirksstellen während der Bürozeiten zur Einsichtnahme auf.
Was oder wen wähle ich?
Die Unternehmer wählen in jenen Fachgruppen/Fachvertretungen, in denen sie Mitglied sind. Zur Wahl stehen jene Wahlvorschläge, die von wahlwerbenden Gruppen für die jeweilige Fachorganisation eingebracht wurden.
Bei der Wirtschaftskammerwahl geben die Mitglieder ihre Stimme in einer sogenannten Urwahl ab. Das bedeutet, dass sie die Mitglieder der Fachgruppenausschüsse und die Fachvertreter direkt wählen - auf Grundlage des allgemeinen, gleichen und geheimen Verhältniswahlrechts.
Die Mitglieder der übrigen Organe (der Spartenvertretungen und der Spartenkonferenzen sowie des Präsidiums, Erweiterten Präsidiums und des Wirtschaftsparlaments der WKS) werden gemäß dem Ergebnis der Urwahl durch eine indirekte Wahl bestimmt.
Die Liste(n) mit den Wahlvorschlägen liegen an den Wahltagen in den Wahllokalen auf. Ab 6. Februar 2025 finden Sie die Wahlvorschläge bereits online.
Ruhende Mitgliedschaft: Wahlrecht über Antrag möglich
Mitglieder, deren Berechtigung am Stichtag - das ist der 25. November 2024 - ruhend gemeldet ist, können zwischen 25. November 2024 und 5. Dezember 2024 bei der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Salzburg einen schriftlichen Antrag auf Aufnahme in die Wählerliste stellen.
Ein solcher Antrag kann auch unter https://aufnahmeantrag.wko.at gestellt werden. Voraussetzung dafür ist ein WKO-Benutzerkonto für das jeweilige Unternehmen. Sie verfügen noch über kein WKO-Benutzerkonto? Nähere Infos finden Sie unter wko.at/benutzerkonto.
Wie Sie mit Wahlkarte wählen
Die Wahlkarte kann vom Wahlberechtigten in der Zeit vom 25. November 2024 bis 3. März 2025, 17.00 Uhr bei der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Salzburg beantragt werden (T 0662/8888-999, E wahl2025@wks.at).
Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte kann auch unter https://wahlkartenantrag.wko.at gestellt werden. Voraussetzung dafür ist ein WKO-Benutzerkonto für das jeweilige Unternehmen. Sie verfügen noch über kein WKO-Benutzerkonto? Nähere Infos finden Sie unter wko.at/benutzerkonto.
Die Wahlkarten werden ab 10. Februar 2025 an die Antragsteller verschickt. Weiters kann die Abholung der Wahlkarte persönlich von 10. Februar 2025 bis 7. März 2025,12.30 Uhr in der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission oder in der zuständigen Bezirksstelle erfolgen.
Die Rücksendung der Wahlkarten muss bis 7. März 2025, 24.00 Uhr erfolgen. Sie können die Wahlkarten auch in der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission oder - je nach Unternehmensstandort - in der zuständigen Bezirksstelle Zell am See, Hallein, Tamsweg und St. Johann abgeben.
FAQs
Ja, Sie können dann trotzdem von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen. Die Wahlkarte benötigen Sie dafür allerdings nicht, diese verliert Ihre Gültigkeit. Bringen Sie die Amtliche Wahlinformation (Versand am 25. Februar 2025) und einen Lichtbildausweis mit ins Wahllokal.
Juristische Personen oder sonstige Rechtsträger haben zur Ausübung des Wahlrechts einen Gesellschafter, einen Geschäftsführer, ein Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied oder einen Prokuristen zu bestimmen. Dazu ist eine entsprechende Vollmacht auszufüllen, diese ist zur Wahl mitzubringen.
Bei Einzelunternehmen ist die Delegierung der Stimme an einen Prokuristen, Mitarbeiter, Verwandte oder Bekannte NICHT möglich! Die Stimme muss persönlich an einem der Wahltage abgegeben werden oder sie machen persönlich von ihrem Stimmrecht mittels Wahlkarte Gebrauch.
Wenn Sie an den Wahltagen im Ausland sind, können Sie von der Möglichkeit der Wahlkartenwahl Gebrauch machen.
Die Abgabe der Stimme hat im für den Unternehmensstandort bestimmten Wahllokal (Zweigwahlkommission) zu erfolgen. Die Abgabe der Stimme in einem anderen Bundesland ist NICHT möglich!
Auch in diesem Fall bietet sich aber die Möglichkeit der Wahlkartenwahl an.
Die Wirtschaftskammer-Organisation vertritt die Interessen der heimischen Wirtschaft; 584.448 Unternehmerinnen stellen 6,4% der der Bevölkerung Österreichs dar. In Salzburg liegt der Anteil bei 7,2%.
Je mehr Unternehmerinnen und Unternehmer zur Wahl gehen und damit zeigen, dass sie hinter ihrer Interessenvertretung stehen, desto stärker ist die Position der Wirtschaftskammer bei Verhandlungen mit Regierung und Sozialpartnern, um bestmögliche Rahmenbedingungen für unsere Wirtschaft zu erzielen.
Bereits am Freitag, 14. März 2025, wird es ein vorläufiges Wahlergebnis geben. Dieses wird im Rahmen einer Pressekonferenz präsentiert. Dieses Ergebnis wird ab diesem Tag auch auf wko.at/sbg/wahl2025 zu finden sein. Das endgültige Wahlergebnis wird am 24. März 2025 veröffentlicht.
Stand: 25.11.2024