Münzen sind verschieden hoch gestapelt, im Hintergrund sitzt eine Person in der Unschärfe und notiert etwas in einer Mappe mit Unterlagen sowie tippt in einen Taschenrechner, daneben steht ein Laptop
© Andrey Popov | stock.adobe.com

Offenlegung - Transparenz | Wirtschaftskammer Salzburg

WKS Funktionsentschädigungen, WKS Rechnungsabschluss und Budgetvoranschlag sowie Wählergruppen-Förderung

Lesedauer: 2 Minuten

13.09.2024

Die Wirtschaftskammer Salzburg bekennt sich zu Transparenz gegenüber ihren Mitgliedern und der Öffentlichkeit. Dazu gehört auch die Offenlegung der Funktionsentschädigungen der Spitzenfunktionär:innen sowie des Rechnungsabschlusses und des Voranschlags.

Offenlegung der Höchstsätze für Funktionsentschädigungen der Spitzenfunktionär:innen der WKS 

Die Mitglieder des Präsidiums der WKS, die Obfrauen und Obmänner der Landessparten sowie deren Stellvertreter:innen erhalten für ihre Tätigkeit zwölf Mal im Jahr eine Funktionsentschädigung, die zu versteuern ist. Die Obergrenze der Entschädigung des/der Präsident:innen ist bundesverfassungsgesetzlich fixiert. Abfertigungen, Ruhe- oder Versorgungsgenüsse (zb. Pensionen) sind gesetzlich ausgeschlossen und werden nicht gewährt.  

Gemäß § 10 Abs 1 lit 2 a des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionär:innen (BezBegrBVG) dürfen die monatlichen Bezüge der obersten Funktionär:innen der gesetzlichen beruflichen Vertretungen (= der Kammern) auf Landessebene höchstens 130% des Monatsbezugs eines Nationalratsabgeordneten gemäß § 1 Abs 1 BezBegrBVG betragen.

Die Funktionsentschädigungen der anderen Funktionär:innen sind § 10 Abs 2 BezBegrBVG zufolge im Rahmen dieser Obergrenze in Abhängigkeit vom jeweiligen Verantwortungs- und Aufgabenbereich sowie von Unterschieden in der Funktion bzw. Tätigkeit festzulegen.

Bei Zusammentreffen von zwei Funktionsentschädigungen gebührt die kleinere nur zur Hälfte. Sind beide Funktionsentschädigungen gleich groß, ist jede von ihnen um je ein Viertel zu kürzen.

WKS-Funktionsentschädigung 12x jährlich 

Funktion (WKS)

Höchstgrenze 2024

EUR

Tatsächliche Entschädigung 2024

EUR

Präsident:in 14.079,27  6.976,50
Vizepräsident:in   3.488,10  2.325,40

Spartenobmann
Spartenobfrau

  3.416,70  2.277,80
Spartenobmann-Stv.
Spartenobfrau-Stv.
  1.708,35  1.120,60
Bezirksstellenobmann
Bezirksstellenobfrau
  2.433,15 1.520,70


WKS Rechnungsabschluss und Budgetvoranschlag

Wählergruppen-Förderung

Die Wirtschaftskammern haben den gesetzlichen Auftrag, die im jeweiligen Wirtschaftsparlament vertretenen Wählergruppen zu unterstützen (§§ 19 Abs 2 Z 5 und 31 Abs 3 Z 10 WKG). Mit der Wählergruppen-Förderung wird die demokratisch legitimierte Tätigkeit der im Wirtschaftsparlament vertretenen Wählergruppen im Rahmen der Selbstverwaltung der Wirtschaft unterstützt. Die Festlegung der Wählergruppen-Förderung erfolgt im Rahmen eines demokratischen Prozesses. Konkret werden Höhe und Aufteilungsschlüssel der Fraktionsförderung von den gewählten Vertreter:innen im Präsidium der jeweiligen Kammer beschlossen.

Bei der Aufteilung des Gesamtbetrags auf die einzelnen Wählergruppen wird seitens der WKS ein minderheitenfreundlicher Sockelbetrag vergeben, der die kleinen Wählergruppen begünstigt. Der Rest wird in Abhängigkeit von den von den einzelnen Wählergruppen bei den letzten Wahlen erreichten Stimmen und Mandaten verteilt.

Es ist gesetzlich klar geregelt, dass diese Gelder nicht an politische Parteien fließen oder für Parteizwecke verwendet werden dürfen. Das Geld dient ausschließlich für die Arbeit der Wählergruppen innerhalb der Wirtschaftskammer. Die wahlwerbenden Gruppen müssen einen Verwendungsnachweis erbringen und bestätigen, dass von den zur Verfügung gestellten Mitteln nichts an politische Parteien weitergeleitet wurde und dass aus diesen Mitteln keine Parteienfinanzierung erfolgte.  

WKS Wählergruppen-Förderung 2024

Tabellen Bezeichnung
Unterstützung der WählergruppenBetrag in EUR
Liste der Salzburger Wirtschaft - Wirtschaftsbund (WB)    454.586,34
Grüne Wirtschaft (GW)       67.302,27
Wirtschaftsliste Salzburg - parteifrei und unabhängig (FGWÖ)       51.176,74
Freiheitliche Wirtschaft Salzburg (FW) - RfW und Unabhängige       46.828,28
Salzburger Wirtschaftsverband (SWV)       51.539,11
Gemeinsame Liste der Salzburger Industrie       42.136,75
Gemeinsame Liste der Salzburger Banken und Versicherungen       24.497,86
Film & Musik Salzburg        1.932,65
     740.000,00

Transparenz-Informationen anderer Wirtschaftskammern

Bgld | Ktn |  |  | Sbg | Stmk | Tirol | Vbg

Weitere interessante Artikel
  • Default Veranstaltungsbild Artikelseite mit grafischen Elementen
    Anträge von Delegierten der Sitzung des Wirtschaftsparlaments vom 21.11.2023
    Weiterlesen
  • Default Veranstaltungsbild Artikelseite mit grafischen Elementen
    Anträge von Delegierten der Sitzung des Wirtschaftsparlaments vom 19.11.2024
    Weiterlesen
  • WKS-Eingang
    Präsidium & Direktion der Wirtschaftskammer Salzburg
    Weiterlesen