Seitliche Aufnahme einer Wahlurne, in die eine Person einen weißen Zettel wirft, auf dem ein schwarzer Kreis ist, in dem ein rotes X ist
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Wirtschaftskammerwahlen 2025 | Burgenland

Wählen zahlt sich aus − nutzen Sie Ihr Wahlrecht!

Lesedauer: 2 Minuten

06.12.2024

Am 11. und 13. März 2025 finden im Burgenland die Wirtschaftskammerwahlen statt. Burgenländische Unternehmerinnen und Unternehmer können ihre Stimme vor Ort im Wahllokal oder per Wahlkarte abgeben. Alle wichtigen Informationen zu den Wirtschaftskammerwahlen 2025 finden Sie hier.

Wann und wo Sie wählen

Die Wirtschaftskammerwahlen finden am 11. und 13. März 2025, jeweils von 8:00 bis 20:00 Uhr, statt. Sie können Ihre Stimme persönlich im Wahllokal abgeben. Wo Ihr Wahllokal liegt, finden Sie in der Wahlkundmachung.

Ansonsten können Sie auch mit Wahlkarte wählen. Nähere Informationen dazu finden Sie im Abschnitt "Wie Sie mit Wahlkarte wählen“.

Wer wählen kann

Sie sind wahlberechtigt, sofern Sie zum Stichtag, das ist der 25. November 2024, Mitglied in einer Fachgruppe/Fachvertretung sind und Ihre Gewerbeberechtigung nicht ruhend gemeldet ist.

Innerhalb einer Fachgruppe/Fachvertretung haben Sie als Wahlberechtigte/r nur eine Stimme. Voraussetzung für die Stimmabgabe ist die Eintragung in die Wählerliste. Juristische Personen und sonstige Rechtsträger haben zur Ausübung des Wahlrechts einen Gesellschafter, einen Geschäftsführer, ein Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied oder einen Prokuristen zu bevollmächtigen.

Die Wählerlisten liegen ab dem 25. November 2024 in der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Burgenland, bei den Geschäftsstellen der Fachgruppen und in den Regionalstellen während der Bürozeiten zur Einsichtnahme auf.

Was oder wen wähle ich?

Als Unternehmerin bzw. Unternehmer wählen Sie in jenen Fachgruppen/Fachvertretungen, in denen Sie Mitglied sind, Ihre Branchenvertretung. Zur Wahl stehen jene Wahlvorschläge, die von wahlwerbenden Gruppen für die jeweilige Fachorganisation eingebracht wurden.

Bei den Wirtschaftskammerwahlen geben Sie Ihre Stimme in einer sogenannten Urwahl ab. Das bedeutet, dass Sie die Mitglieder der Fachgruppenausschüsse und die Fachvertreter direkt wählen - auf Grundlage des allgemeinen, gleichen und geheimen Verhältniswahlrechts.

Die Mitglieder der übrigen Organe (der Spartenvertretungen und der Spartenkonferenzen sowie des Präsidiums, Erweiterten Präsidiums und des Wirtschaftsparlaments der Wirtschaftskammer Burgenland) werden gemäß dem Ergebnis der Urwahl durch eine indirekte Wahl bestimmt.

Die Liste(n) mit den Wahlvorschlägen liegen an den Wahltagen in den Wahllokalen auf. Ab 6. Februar 2025 finden Sie die Wahlvorschläge bereits online.

Ruhende Mitgliedschaft: Wahlrecht über Antrag möglich

Mitglieder, deren Berechtigung am Stichtag − das ist der 25. November 2024 − ruhend gemeldet ist, konnten zwischen 25. November 2024 und 5. Dezember 2024 bei der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Burgenland die Aufnahme in die Wählerliste beantragen.

Die Frist zur Beantragung ist abgelaufen. 

Wie Sie mit Wahlkarte wählen

Die Wahlkarte können Sie in der Zeit vom 25. November 2024 bis 3. März 2025, 16:30 Uhr bei der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Burgenland beantragen.

Die Wahlkarten werden ab 11. Februar 2025 an die Antragsteller verschickt. Weiters können Sie die Wahlkarte persönlich von 12. Februar 2025 bis 7. März 2025,16:30 Uhr in der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Burgenland abholen.

Wahlkarten müssen entweder bis 7. März 2025, 24:00 Uhr, im Postfach der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Burgenland oder bis 7. März 2025, 16:30 Uhr, in der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission oder in einer Regionalstelle der Wirtschaftskammer Burgenland eingelangt sein, widrigenfalls sie nicht berücksichtigt werden.

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