
Wirtschaftskammerwahlen 2025 | Burgenland
Wählen zahlt sich aus − nutzen Sie Ihr Wahlrecht!
Lesedauer: 1 Minute
Am 11. und 13. März 2025 finden im Burgenland die Wirtschaftskammerwahlen statt. Alle wichtigen Informationen zu den Wirtschaftskammerwahlen 2025 finden Sie hier.
Wann und wo Sie wählen
Die Wirtschaftskammerwahlen finden am 11. und 13. März 2025, jeweils von 8:00 bis 20:00 Uhr, statt. Sie können Ihre Stimme persönlich im Wahllokal abgeben. Wo Ihr Wahllokal liegt, finden Sie in der Wahlkundmachung.
Wer wählen kann
Sie sind wahlberechtigt, sofern Sie zum Stichtag, das ist der 25. November 2024, Mitglied in einer Fachgruppe/Fachvertretung sind und Ihre Gewerbeberechtigung nicht ruhend gemeldet ist.
Innerhalb einer Fachgruppe/Fachvertretung haben Sie als Wahlberechtigte/r nur eine Stimme. Voraussetzung für die Stimmabgabe ist die Eintragung in die Wählerliste. Juristische Personen und sonstige Rechtsträger haben zur Ausübung des Wahlrechts einen Gesellschafter, einen Geschäftsführer, ein Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied oder einen Prokuristen zu bevollmächtigen.
Die Wählerlisten liegen ab dem 25. November 2024 in der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Burgenland, bei den Geschäftsstellen der Fachgruppen und in den Regionalstellen während der Bürozeiten zur Einsichtnahme auf.
Was oder wen wähle ich?
Als Unternehmerin bzw. Unternehmer wählen Sie in jenen Fachgruppen/Fachvertretungen, in denen Sie Mitglied sind, Ihre Branchenvertretung. Zur Wahl stehen jene Wahlvorschläge, die von wahlwerbenden Gruppen für die jeweilige Fachorganisation eingebracht wurden.
Bei den Wirtschaftskammerwahlen geben Sie Ihre Stimme in einer sogenannten Urwahl ab. Das bedeutet, dass Sie die Mitglieder der Fachgruppenausschüsse und die Fachvertreter direkt wählen - auf Grundlage des allgemeinen, gleichen und geheimen Verhältniswahlrechts.
Die Mitglieder der übrigen Organe (der Spartenvertretungen und der Spartenkonferenzen sowie des Präsidiums, Erweiterten Präsidiums und des Wirtschaftsparlaments der Wirtschaftskammer Burgenland) werden gemäß dem Ergebnis der Urwahl durch eine indirekte Wahl bestimmt.
Die Liste(n) mit den Wahlvorschlägen liegen an den Wahltagen in den Wahllokalen auf.
Die Verlautbarung der Wahlvorschläge finden Sie filterbar in der Online-Übersicht oder in PDF-Form.
