AW-Weltkugel
© AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA

Syrien: Reisen und vor Ort

Die WKÖ Wirtschaftsdelegierten geben wichtige Hinweise 

Lesedauer: 1 Minute

Reiseinformationen 

Bitte beachten Sie, dass seitens des österreichischen Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten eine aufrechte Reisewarnung besteht. Mehr Informationen hierzu erhalten Sie weiter unten.

Einreise 

Aktuelle Informationen zu den Einreisebestimmungen können Sie auf der Website des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten nachlesen. 

Feiertage und Geschäftszeiten 

Onlinekalender für Syrien
Die gesetzlichen Feiertage können im Onlinekalender abonniert werden.

Feiertage in Syrien sind teilweise konfessionsbezogen, regional unterschiedlich und werden oft kurzfristig verschoben oder ausgerufen.

Grundsätzlich sind in Syrien weiterhin folgende Geschäftszeiten zu erwarten:

Samstag bis Donnerstag: 8 bis 14 Uhr bei Behörden und Staatshandelsfirmen,
Privatfirmen haben zum Teil auch nachmittags von 17 bis 20 Uhr geöffnet, Freitag ist geschlossen (islamisches Wochenende), manche christliche Firmen halten den Sonntag als Ruhetag.

Coronabedingt sollte man den aktuellen Anweisungen der syrischen Regierung folgen, da sich die Ausgangssperren oftmals kurzfristig ändern.

Sonstige Informationen 

Sicherheit

Für das gesamte syrische Staatsgebiet ist eine Reisewarnung der höchsten Stufe aufrecht. Von allen Reisen nach Syrien wird dringend abgeraten. Es kommt landesweit zu Kriegshandlungen, nur manche Teile des Staatsgebiets sind unter Kontrolle der syrischen Regierung. Entführungen ausländischer Staatsbürger kommen häufig vor. Falls Sie Geschäftsreisen nach Syrien planen, kontaktieren Sie unbedingt das AußenwirtschaftsCenter Amman.

Weitere Sicherheitsinformationen zu Syrien finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten

Die Wirtschaftskammer Österreich übernimmt keine Gewähr bzw. Haftung für die Vollständigkeit der Reiseinformationen sowie gegebenenfalls daraus resultierende Schäden.

Stand: 16.06.2023