119 - Fachgruppentagung des Lebensmittelgewerbes

Montag, 20. September 2021 | 15.00 Uhr

Lesedauer: 1 Minute

Am 20. September 2021 um 15.00 Uhr, findet im Fleischerverband eGen, Doktor-Hans-Lechner-Straße 1, 5071 Siezenheim, die Fachgruppentagung der Landesinnung der Lebensmittelgewerbe statt.

Tagesordnung 

1. Eröffnung, Begrüßung

2. Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung

3. Bericht des Landesinnungsmeisters

4. Beschlussfassung über die Erhöhung der GU für „Sonstige Fleischer“ (Angleichung an die Grundumlage der Fleischer)
Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundumlagen-Höchstbetrages für die Berufszweige Müller und Mischfutterhersteller
Beschlussfassung über die Senkung des Grundumlagen-Höchstbetrages für die Berufszweige Fleischer, sonstige Berufszweige im Nahrungs- und Genussmittelgewerbe, Molker und Käser
Beschlussfassung über die Festsetzung der Grundumlage 2022 gemäß § 123 WKG

Beschluss
© WKS

Die Bemessungsgrundlage der Grundumlage bleibt unverändert. Der feste Betrag für die „sonstigen Fleischer“ soll an den festen Betrag für den Berufszweig der Fleischer angeglichen werden, woraus eine Erhöhung von EUR 300,- auf EUR 580,- resultiert.

Weiters werden aufgrund der gesetzlichen Vorgabe, wonach nur eine Höchstgrenze innerhalb einer Fachorganisationsschiene vorgesehen ist, die Höchstbeträge der Grundumlage geändert. Der Grundumlagen-Höchstbetrag soll künftig einheitlich mit EUR 4.500,- festgesetzt werden. Daraus ergibt sich eine Erhöhung des Grundumlagen-Höchstbetrages für den Berufszweig Müller und Mischfutterhersteller und eine Senkung des Grundumlagen-Höchstbetrages für die Berufszweige Fleischer, sonstige Berufszweige im Nahrungs- und Genussmittelgewerbe, Molker und Käser.
Gemäß § 61 (2) WKG iVm § 27 (2) GO wird darauf hingewiesen, dass jedes Mitglied berechtigt ist, seine Meinung zur beabsichtigten Grundumlagenerhöhung bis spätestens 13. September 2021 schriftlich einlangend an die Landesinnung der Lebensmittelgewerbe oder per E-Mail an lebensmittelgewerbe@wks.at zu äußern. äußern.

5. Allfälliges

 

Teilnahmeberechtigt an der Fachgruppentagung sind alle Fachgruppenmitglieder. Vertreter einer juristischen Person benötigen eine firmenmäßig gezeichnete Vollmacht.


Aufgrund allfälliger coronabedingter Einschränkungen und der nötigen Platzreservierung ersuchen wir um Anmeldung unter jengelits@wks.at.


Stand: 10.08.2021

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