Pflegelehre
Lehrausbildung zur Pflegeassistenz oder Pflegefachassistenz
Lesedauer: 2 Minuten
Pflegelehre einfach in kurzen Worten erklärt
Mit der dualen Ausbildung als neue Form der beruflichen Erstausbildung der Sekundarstufe II sollen neue Perspektiven für interessierte Jugendliche und junge Erwachsene mit durchlässigen Bildungspfaden bis hin zum gehobenen Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege geschaffen werden und damit die bestehenden Ausbildungsmöglichkeiten im Pflegebereich strukturell und inhaltlich erweitert werden.
Konkret sind ein vierjähriger Lehrberuf mit Lehrabschluss Pflegefachassistenz (PFA) und ein dreijähriger Lehrberuf mit Lehrabschluss Pflegeassistenz (PA) vorgesehen. Die neuen Lehrberufe sollen entsprechend dem üblichen Verfahren zunächst als Ausbildungsversuche an einzelnen Berufsschulstandorten eingerichtet werden.
Alle Details zur Pflegelehre finden Sie in den beiden Präsentationen unter dem Punkt „Webinar“.
Webinar – „Umsetzung der Pflegelehre in Gesundheitsberufen“ 12.06.2023
- Stefan Gratzl: Umsetzung Pflegelehre: Lehre allgemein und Ablauf § 3a BAG Verfahren (PDF)
- Jana Bockholdt: Der Lehrberuf in der Pflege (PDF)
- Q&As (Noch in Ausarbeitung)
- Aufzeichnung Webinar „Umsetzung der Pflegelehre in Gesundheitsbetrieben“ 12.06.2023
Einzelne Schritte zur Umsetzung
Wann | Zu setzender Schritt |
---|---|
Ab sofort | Kooperationspartner suchen Muster: Kooperationsvereinbarung |
Ab sofort | Lehrlinge anwerben Muster: Vorabzusage |
Ab sofort | Kontaktaufnahme mit lokaler Lehrlingsstelle für Ausarbeitung Lehrvertrag und § 3a Verfahren, siehe dazu Homepage Lehrlingsstelle |
Ab Inkrafttreten Ausbildungsverordnung | Einreichung §3a BAG Verfahren bei der Lehrlingsstelle |
Nach Erhalt des positiven Bescheids | Einstellung Lehrling |
Informationen rund um die Lehre
Lehrlingsstellen in den Wirtschaftskammern
Für Rückfragen zu allen Themen rund um die Lehre stehen Ihnen die neun Lehrlingsstellen der Landeswirtschaftskammern zur Verfügung. Sie fungieren als Berufsausbildungsbehörde erster Instanz und prüfen (gemeinsam mit Vertretern der AK) die Eignung der Lehrbetriebe in sachlicher und personeller Hinsicht und sind für die Prüfung und Protokollierung der Lehrverträge zuständig. Zur individuellen Beratung machen Sie sich bitte einen Termin mit der Lehrlingsstelle in Ihrem Bundesland aus.
Ausbildungsinfos generell für Lehrbetriebe
Durch die Absolvierung einer Lehre wird eine qualifizierte und vollständige Berufsausbildung erworben. Die Lehrlingsausbildung in Österreich ist als "duales System" organisiert, wobei die Lehre Allgemeinbildung, Fachtheorie und Fachpraxis mit praktischer Vertiefung durch Anwendung des Erlernten im betrieblichen Umfeld, verbindet.
Die Ausbildung erfolgt an zwei Standorten:
- Im Lehrbetrieb (Unternehmen - ca. 80 Prozent der Ausbildungszeit)
- In der Berufsschule (ca. 20 Prozent der Ausbildungszeit)
Die Lehrabschlussprüfung (LAP) wird von Berufsexperten und -expertinnen abgenommen. Der Schwerpunkt der LAP liegt auf den für den Beruf erforderlichen Kompetenzen.
» weitere Details zum Ablauf der Lehrausbildung
§ 3a BAG Verfahren
Wenn Sie beabsichtigen erstmals Lehrlinge aufzunehmen oder seit Beginn des Lehrverhältnisses des letzten Lehrvertrags mehr als zehn Jahre vergangen sind, müssen Sie vor deren Aufnahme bei der Lehrlingsstelle Ihres Bundeslandes einen Antrag auf Feststellung der Eignung zur Lehrlingsausbildung (Feststellungsantrag gem. § 3a BAG) einreichen.
Der Antrag ist gebührenfrei und ganz einfach auszufüllen online auszufüllen.
Die Lehrlingsstelle prüft – unter Mitwirkung der Arbeiterkammer – ob Ihr Betrieb die Voraussetzungen für die Lehrlingsausbildung erfüllt. Ist dies der Fall, wird Ihnen ein so genannter Feststellungsbescheid ausgestellt, der bescheinigt, dass Sie Lehrlinge im entsprechenden Lehrberuf ausbilden können.
- Das erstmalige Ausbilden von Lehrlingen 2016 (docx)
- Feststellungsantrag gem. § 3a BAG lehre.wko.at/elv
Informationen und Praxistipps für Unternehmen und Lehrlinge
Informieren Sie sich hier, welche Förderungen für Sie in Frage kommen und wie Sie diese beantragen können. www.lehre-foerdern.at
Vertragsmuster
- Lehrvertrag → weitere Informationen
- Kooperationsvertrag (Noch in Ausarbeitung)
- Einstellungszusage für Lehrlinge (docx)
Dieses Muster können Sie vor Erhalt des Feststellungsbescheides gem. §3aBAG verwenden, um dem zukünftigen Lehrling vorab zuzusagen.
Rechtsgrundlagen
Die rechtlichen Grundlagen für die Lehre sind im Berufsausbildungsgesetz (BAG) festgelegt.
Für jeden einzelnen Lehrberuf erlässt der Wirtschaftsminister eine Ausbildungsordnung. Sie ist für die Ausbildung in den Lehrbetrieben verbindlich. Dieses befindet sich aktuell noch in Begutachtung
Für die Pflegelehre zusätzlich von Bedeutung:
Stand: 06.07.2023