Kosten für die betriebliche Impfung
Finanzielle Regelungen rund um die betriebliche Impfung.
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Aktualisiert am 13.03.2023
Die Kosten für den Impfstoff sowie für die Nadeln, Spritzen und allfällige Lösungsmittel trägt der Bund.
Zweckzuschussgesetz des Bundes: Die Betriebe können Kostenzuschüsse für das Personal der Impfstraße beantragen, wenn sie sich einen Werkvertrag für die betriebliche Impfstraße beim Land Salzburg (Dr. Robert Sollak, robert.sollak@salzburg.gv.at) anmelden.
Folgende Kostenzuschüsse sind vorgesehen:
- nichtärztliches Personal 55 €/Stunde
- nichtmedizinisches Personal 25 €/Stunde
- Ärzte 150 €/Stunde
- Turnusärzte 90 €/Stunde